Die ständig wechselnden Corona-Regeln sind für alle Bürger eine Herausforderung und nicht selten genug ein Ärgernis. Dies hat das Landratsamt zum Anlass für eine gesonderte Pressemitteilung gemacht. So war es im Brucker Fürstenfeldbruck in den Osterferien zweimal zu Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen gekommen.
Die ständig wechselnden Corona-Regeln sind für alle Bürger eine Herausforderung und nicht selten genug ein Ärgernis.
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Landkreis – Die ständig wechselnden Corona-Regeln sind für alle Bürger eine Herausforderung und nicht selten genug ein Ärgernis. Dies hat das Landratsamt zum Anlass für eine gesonderte Pressemitteilung gemacht. So war es im Brucker Fürstenfeldbruck in den Osterferien zweimal zu Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen gekommen. Dies ist Folge des in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankerten inzidenzabhängigen Stufensystems – vereinbart von Bund und Ländern, um je nach regionalem Infektionsgeschehen passgenaue und dennoch einheitliche Corona-Maßnahmen durchzusetzen.

Nach einem Über- oder Unterschreiten eines Inzidenz-Grenzwertes (35, 50 und 100) an drei aufeinanderfolgenden Tagen gelten demzufolge wieder verschärfte bzw. gelockerte Maßnahmen. Ausschlaggebend dafür ist dabei allein der vom Robert-Koch-Institut (RKI) tagesaktuell veröffentlichte Inzidenzwert. Ein davon unabhängiges System gilt allerdings für die Schulen und Kitas: Zur besseren Planbarkeit für Lehrer, Schüler und Eltern sieht die Verordnung vor, dass der vom RKI veröffentlichte Inzidenzwert jeden Freitag der jeweilige Stichtag für die Bestimmung der Schutzmaßnahmen für die gesamte folgende Woche darstellt. Immer freitags muss das Landratsamt als zuständige Kreisverwaltungsbehörde daher die RKI-Inzidenz öffentlich bekanntgeben. Dieses System führte vergangene Woche in unserem Landkreis z.B. dazu, dass am Mittwoch, 7. April die Voraussetzungen für Lockerungen mit Wirkung ab Freitag, 9. April eingetreten sind – das wieder ansteigende Infektionsgeschehen aber schon am letzten Freitag gelockerte Maßnahmen für Schulen und Kitas für diese Woche nicht zulässt. Da das Infektionsgeschehen und damit auch der Inzidenzwert weiter angestiegen sind, muss ab morgigen Dienstag, 13. April die „Notbremse“ wieder angezogen werden.

Landrat Thomas Karmasin bedauert die im Hinblick auf eine Verlässlichkeit der Maßnahmen derzeit schwierige Infektionslage und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Bürger im Landkreis aufgrund der sich kurzfristig ändernden Regelungen: „Leider haben wir den Grenzwert von 100 erst über- und dann – eigentlich ja sehr wünschenswert – recht schnell wieder unterschritten. Jetzt steigen die Zahlen wieder. An das Stufensystem sind wir als Landkreis gebunden; unangenehm ist es, wenn man als Landkreis wie wir aktuell um einen bestimmten Grenzwert pendelt und sich diese Instabilität in häufig wechselnden Regelungen niederschlägt.“

Ab sofort gelten zudem nach entsprechender Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung folgende neue Regelungen für den Bereich des Einzelhandels: Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels betrachtet. Eine Öffnung dieser Geschäfte ist daher nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen. Außerdem bleiben die bislang geplanten weiteren Öffnungsschritte auch in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport zunächst bis zum 26. April ausgesetzt.   red

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