Nachdem im Juli 2019 vom Brucker Stadtrat ein Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung befasst wurde und man sich somit das Ziel gesetzt hat, den Radverkehrsanteil von 16 Prozent (2017) auf 25 Prozent bis zum Jahr 2025 zu erhöhen, gingen im August gleich zwei Sachanträge zur Einführung von Fahrradstraßen bei der Verwaltung ein.
Heute wurde nun feierlich zu Beginn der Europäischen Mobilitätswoche die erste Fahrradstraße in der Kirchstraße durch Oberbürgermeister Erich Raff und die städtische Radverkehrsbeauftragte Claudia Gessner eröffnet.
Stadt Fürstenfeldbruck

Fürstenfeldbruck - Nachdem im Juli 2019 vom Brucker Stadtrat ein Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung befasst wurde und man sich somit das Ziel gesetzt hat, den Radverkehrsanteil von 16 Prozent (2017) auf 25 Prozent bis zum Jahr 2025 zu erhöhen, gingen im August gleich zwei Sachanträge zur Einführung von Fahrradstraßen bei der Verwaltung ein. Die Stadtratsmitglieder Alexa Zierl, Karin Geißler, Christian Götz und Dieter Kreis schlugen diverse Straßen vor, welche anschließend auf ihre Eignung für eine Fahrradstraße geprüft wurden.

Heute wurde nun feierlich zu Beginn der Europäischen Mobilitätswoche die erste Fahrradstraße in der Kirchstraße durch Oberbürgermeister Erich Raff und die städtische Radverkehrsbeauftragte Claudia Gessner eröffnet. Mit tatkräftiger Unterstützung durch die Straßenverkehrsbehörde und den Bauhof konnten diverse Schwierigkeiten bei der Bestellung und Lieferung der Schilder sowie der Anbringung der Markierungen noch in letzter Minute gelöst werden, so dass die Umsetzung gerade noch pünktlich erfolgen konnte.

Ab sofort haben hier nun die Radfahrer Vorrang und dürfen nebeneinander radeln. Kfz-Verkehr ist zwar zugelassen, muss sich aber an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen. Überholvorgänge sind nur dort möglich, wo die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern gewahrt werden kann und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30km/h nicht überschritten wird. In Fahrradstraßen gilt prinzipiell die Vorfahrtsregel rechts vor links, es sei denn es ist anders geregelt und entsprechend ausgewiesen. Parken ist in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Mit der Eröffnung der Fahrradstraße in der Kirchstraße und der zeitnahen Umsetzung der Fahrradzone in Gartenstraße, Amperleite und Weiherstraße wird dem Radverkehr eine schöne und sichere Alternativroute abseits von Dachauer Straße und Hauptstraße geboten. Auch der Starenweg wird aktuell durch den Bauhof mit den neuen Schildern und Markierungen versehen.

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