
Germering - Dem geschulten Blick von drei Germeringer Zivilbeamten war auf ihrer gestrigen Streifenfahrt gegen 18.30 Uhr in der Landsberger Straße zunächst aufgefallen, dass zwei junge Männer im Bushäuschen des Bahnhof Harthaus keine Masken getragen hatten. Daraufhin wurden die beiden polizeibekannten Germeringer im Alter von 18 und 19 Jahren einer Personenkontrolle unterzogen. Dabei entdeckten die Zivilbeamten zunächst in einer auf dem Boden stehenden Tüte eines bekannten Schnellrestaurants mit dem großen „M“ eine geringe Menge Marihuana. Aus der Hosentasche des 19-Jährigen förderten die Polizisten noch einen weiteren Brocken Marihuana zu Tage. Das könnte für den jungen Mann neben einer Anzeige nach Betäubungsmittelgesetz noch ein weiteres gerichtliches Nachspiel haben, da gegen ihn bereits ein gerichtlicher Beschluss für ein Alkohol- und Betäubungsmittelverbot vorliegt. Gegen die beiden Heranwachsenden wurden neben dem Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz noch entsprechende Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz wegen des Maskenverstoßes gefertigt, was für jeden ein Bußgeld von 250 Euro nach sich ziehen dürfte. Andreas Ruch/PI Germering