Am 26. Mai wurde der weitere Fahrplan der für Bayern in der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Der Staat setzt weiterhin auf einen Kurs der Umsicht und Vorsicht. Die bislang vorgenommenen Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen zeigen, dass eine maßvolle Öffnung mit dem Schutz der Gesundheit und der Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern sehr gut einhergeht.
Auch die Fitnessstudios dürfen ab dem 8. Juni mit dem nötigen Hygeniekonzept wieder öffnen.
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Landkreis - Am 26. Mai wurde der weitere Fahrplan der für Bayern in der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Der Staat setzt weiterhin auf einen Kurs der Umsicht und Vorsicht. Die bislang vorgenommenen Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen zeigen, dass eine maßvolle Öffnung mit dem Schutz der Gesundheit und der Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern sehr gut einhergeht. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens können daher weitere Erleichterungen bzw. Öffnungen vorgenommen werden:

Ab 30. Mai dürfen Präsenzangebote der Erwachsenenbildung, der Sprach- und Integrationsförderung und vergleichbarer Bildungsangebote, u.a. der Bildungszentren ländlicher Raum oder privatwirtschaftlicher Bildungsanbieter, sowie der Familienbildungsstätten, der Jugendarbeit (nur zu Zwecken der Bildungsarbeit nach dem SGB VIII) und der außerschulischen Umweltbildung in Bayern geöffnet werden. Zwingende Voraussetzung ist die Beachtung des erarbeiteten Hygienekonzepts. Auch der Betrieb von Reisebusunternehmen ist wieder möglich, soweit es sich nicht um explizite Gruppenreisen handelt. Es dürfen nur Individualbuchungen erfolgen. Die Beachtung des verbindlichen staatlichen Rahmenkonzepts für die Wiederaufnahme der Tätigkeit touristischer Dienstleister in Bayern ist dafür zwingende Voraussetzung.

Ab 2. Juni werden die Öffnungszeiten für Biergärten und Außengastro von 6 bis 22 Uhr verlängert. Ab 5. Juni dürfen sich Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. Ab 8. Juni kann der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wieder aufgenommen werden. Die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entfällt ersatzlos.

Das Training von Rehabilitationssportgruppen und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wird in Sportstätten wieder erlaubt. Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig. Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen. Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig. Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios können wieder öffnen.

Ab 15. Juni erfolgt die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Zugrundelegung des entsprechenden Konzepts des Wissenschaftsministeriums in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium (bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien) möglich ist. Außerdem dürfen Kinos wieder öffnen. Und ab 1. Juli sollen alle Kinder in den Kitas und Schulen zurück sein.  red

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