So manch ein Verkehrsteilnehmer sah am Montagmorgen in der Münchner Straße in  Fürstenfeldbruck rot, wenn er Richtung Zentrum fuhr.
So manch ein Verkehrsteilnehmer sah am Montagmorgen in der Münchner Straße in Fürstenfeldbruck rot, wenn er Richtung Zentrum fuhr.
Stadt Fürstenfeldbruck

Fürstenfeldbruck - So manch ein Verkehrsteilnehmer sah am Montagmorgen in der Münchner Straße in Fürstenfeldbruck rot, wenn er Richtung Zentrum fuhr. Weil eine Ampel ungünstig auf Rot sprang? Weil es eine störende Baustelle gab? Nein, ein in einer Sonderschicht des Städtischen Bauhofs am Samstagvormittag markierter Schutzstreifen zwischen dem Fußgängerüberweg am Stockmeierweg und der Amperbrücke war Grund dafür. Die rote Farbe in den Gefahrenbereichen leuchtet noch ganz frisch, die weißen Radpiktogramme glitzern noch und auch die leicht versetzte Mittellinie zwischen den Kfz-Spuren strahlt in einem neuen Weiß.

Der Schutzstreifen geht zurück auf einen Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Februar 2022. Ursprünglich waren beidseitige Schutzstreifen für diesen Bereich gewünscht. Nach Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde und Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt, der Unfallkommission und der städtischen Radverkehrsbeauftragten war es aufgrund der Engstelle auf Höhe der Kirche St. Leonhard und des südlich anschließenden Kurvenbereiches nur möglich, einen stadteinwärts führenden Schutzstreifen umzusetzen. Die Kfz-Spuren sollten aufgrund des Bus- und sonstigen Schwerlastverkehrs mindestens drei Meter breit sein. Im Kurvenbereich muss dieses Maß vergrößert werden.

Ziel des Schutzstreifens ist es vor allem, den Radfahrenden zu Hauptverkehrszeiten zu ermöglichen, am Rückstau des Kfz-Verkehrs zumindest bis zur Amperbrücke vorbei zu fahren. Dort haben die Radelnden die Möglichkeit auf der Straße zu bleiben und in Abhängigkeit des Verkehrsflusses langsam die Engstelle Amperbrücke zu passieren oder sie können ihr Fahrrad über den Gehweg schieben. Die Autofahrenden werden gebeten, den Schutzstreifen vor allem bei Rückstau frei zu halten und nicht zu überfahren. Sollten bestimmte Begegnungsfälle ein Überfahren notwendig machen, ist dies natürlich nach StVO auch gestattet.

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