Fürstenfeldbruck – Den aktuellen Stand einer Reihe von Brucks Zentralthemen legte bei einem Pressegespräch Oberbürgermeister Christian Götz offen, zusammen mit Stadtbaurat Johannes Dachsel und Stadtkämmerer Marcus Eckert.
Doppelhaushalt 2024/25
Der Doppelhaushalt 2024/2025 wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt (wir berichteten). Er sei aber aufwändig und schwierig aufzustellen gewesen, referierten Götz und Eckert. Auch für die kommenden Haushaltsentwürfe werde wahrscheinlich an einem Doppelhaushalt festgehalten, da dies „deutlich weniger Aufwand“ darstelle, konstatierte Götz. Er hatte im Oktober an einem Treffen von rund 20 anderen Bürgermeistern Großer Kreisstädte teilgenommen. Hier wurde das Fazit gezogen, dass auch deren Kommunalfinanzen zunehmend in eine bedrohliche Schieflage geraten würden – vor allem bedingt durch hohe Personal- und Sozialausgaben sowie die Kreisumlagen.
Bauhof Verlagerung
Der Stadtbauhof auf der Lände muss im Zuge der Überplanung des Geländes mittelfristig verlagert werden. Eine Projektentwicklung mit Machbarkeitsstudien wurde gestartet. Die erwarteten realistischen Kosten für die Fürstenfeldbrucker Notwendigkeiten lägen bei über 30 Millionen Euro, prognostizierte Bauamtsleiter Dachsel. Es werde eine Umsetzung über einen Generalunternehmer erwogen, da dies eine Preisgarantie bieten würde. Nach Abschluss der Projektentwicklung geht man von einer Bauzeit von rund zwei Jahren aus. So sei mit dem Umzug frühestens im Jahr 2029 zu rechnen. Ein geplantes zusätzliches Bauhofdepot an der ehemaligen Reitanlage am Kloster entlaste zwar den Platzbedarf, werde aber nicht zu einer Kostenreduktion führen.
Fliegerhorst
Die Verzögerung des Abzugs der Bundeswehr auf das Jahr 2030 sei zwar ärgerlich, meinte der Rathauschef, verändere den Planungsprozess jedoch nicht. Man versuche, einzelne Areale vorher auslösen zu können, wie die auszäunbaren Sportanlagen, die durch Brucker Vereine genutzt werden könnten. Es sei jedoch derzeit schwierig, diesbezüglich Ansprechpartner zu finden, da die Zuständigkeit im Moment noch bei der Liegenschaftsverwaltung des Verteidigungsministeriums liegt. Alle Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, wie das Blaue Palais, möchte man möglichst bald einer Nutzung zugänglich machen, ergänzte Johannes Dachsel.
Emmering wolle verständlicherweise den Bebauungsplan zu angrenzenden Gewerbegebieten aufnehmen. Der Vorwurf, zu wenig eingebunden worden zu sein, entbehre jedoch jeglicher Grundlage, sagte Oberbürgermeister Götz. Es habe vielmehr ein kontinuierlicher Kontakt durch das für die Konversion zuständige Kommunikationsbüro mit dem Gemeinderat bestanden. Der Siegerentwurf des Kopenhagener Planungsbüros ADEPT lasse zudem eine eigenständige Gewerbeplanung durch Emmering zu. Und Götz sei mit dem Emmeringer Rathauschef Stefan Floerecke in konstruktivem, freundlichen Austausch.
Was das Biodrom betrifft, warte man auf konkrete Planungen der Projektentwicklungsgesellschaft. Die infrastrukturelle Erschließung des Geländes für dieses Projekt sei aber nicht einfach. Bezüglich des Ankerzentrums läuft die Vereinbarung im Dezember 2025 aus. Eine offizielle Anfrage der Regierung von Oberbayern zur Verlängerung stehe derzeit noch aus. Der Stadtrat müsse dann den Beschluss dazu fassen.
Pucher Meer Erweiterung
Erweitert werden soll das Naherholungsgebiet am sogenannten Pucher Meer um einen schon bestehenden Baggersee (Pucher Meer II). Von den OB-Vorgängern war es in früheren Jahren zu keinem vertraglichen Kaufabschluss gekommen; die Frist verstrich schließlich 2023. OB Christian Götz trat den Versäumnis-Vorwürfen einiger Stadträte entgegen, warum ein Vertrag damals nicht mit dem Grundeigentümer, der KRO (Kiesgruben Rekultivierung Oberbayern GmbH), zustande gekommen war: Es wären vor allem noch weitere Nachverhandlungen nötig gewesen.
In der Pressekonferenz legte Götz auch dar, dass die Ablaufprobleme bezüglich des Erwerbs des Pucher Meeres II offiziell in der Verwaltung aufgearbeitet würden. Dies sei dem Stadtrat seit längerem bekannt. Mit der Präsentation der Ergebnisse wird für November gerechnet; gleichzeitig betonte Götz seine Gesprächsbereitschaft mit der KRO. Es finde ein Gedankenaustausch statt – bislang habe die KRO während der Amtszeit von Götz jedoch nur unkonkrete Signale gesetzt, das Gelände an die Stadt verkaufen zu wollen. Weitere Schritte (auch die Erwägung eines Pachtvertrags) müssten außerdem mit dem Erholungsflächenverein abgestimmt werden.
Amperbrücke und B2 Verlegung
Die denkmalgeschützte Amperbrücke ist ein wichtiges historisches Bauwerk, gleichzeitig Teil der Bundesstraße B2 und dementsprechend frequentiert. Da die Brücke aus dem Jahr 1909 stammt, ist sie nicht für den heutigen Schwerlastverkehr ausgelegt. Derzeit ist sie für Lkw über 16 Tonnen gesperrt, was den Schwerverkehr auf die alternative Route führt: über die Oskar-von-Miller-Straße, die Fürstenfelder Straße und Äußere Schöngeisinger Straße. Gutachten zeigen, dass zur Traglastverbesserung ein Neubau notwendig wäre. Doch sowohl die Stadtverwaltung als auch das Landesamt für Denkmalpflege lehnen dies ab.
Ein Neubau würde zur Aufhebung der Tonnagebeschränkung führen, so dass nicht ausgeschlossen sei, dass damit Schwerlastverkehr (bis zu 40 Tonnen) durch die Innenstadt rollen würde. Als Alternative prüfen Stadt und staatliche Behörden die Möglichkeit, die B2 auf die jetzige Umfahrungsroute zu verlegen und umzuwidmen, um damit den Schwerlastverkehr dauerhaft aus der Innenstadt herauszuhalten. In diesem Fall würde die Stadt die Hoheit über die Struktur des Innenstadtverkehrs erlangen, die Verantwortung für die Brücke übernehmen und könnte sie denkmalgerecht sanieren. Nach Aussage des Staatlichen Bauamts und Einschätzung der Stadt Fürstenfeldbruck werden sich durch die reine Umverlegung der B2 keine Verkehrsverlagerungen ergeben. Weder zu den Chancen des Umwidmungsverfahrens noch zu den finanziellen Rahmenbedingungen könnten jedoch momentan durch das Staatliche Bauamt fundierte Aussagen gemacht werden. Dies war für den Herbst angekündigt und steht noch aus.
Eine langfristige Entlastung könnte auch eine dritte Amperquerung bieten, doch diese sei aktuell weder im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen noch in Planung. Die Wahrscheinlichkeit, diese Alternative mittelfristig zu bekommen, sei sehr gering. Für Fürstenfeldbruck sei die Reduktion des Kfz- und Schwerlastverkehrs ein zentrales Anliegen, das weiterverfolgt werde, um eine nachhaltige und realistische Lösung zu finden. OB Götz und Bauamtsleiter Dachsel betonten in diesem Zusammenhang die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt. Dieses hatte zugesichert, Entscheidungen nicht im Alleingang, sondern nur unter Absprache mit der Stadt Fürstenfeldbruck zu treffen. red, Stadt FFB