Ab Montag, 11. Oktober, können sich nur noch bestimmte Personengruppen kostenlos auf Corona  testen lassen. Diese kostenlosen Tests werden dann ausschließlich in den Testzentren des Landkreises an der Zenettistraße 13 in Fürstenfeldbruck und an der Kerschensteiner Straße 147a in  Germering zu den bekannten Öffnungszeiten angeboten. Durchgeführt werden dort PCR-Tests  und Antigen-Schnelltests.
Diese kostenlosen Tests werden dann ausschließlich in den Testzentren des Landkreises an der Zenettistraße 13 in Fürstenfeldbruck und an der Kerschensteiner Straße 147a in Germering angeboten.
Amper-Kurier

Landkreis - Ab Montag, 11. Oktober, können sich nur noch bestimmte Personengruppen kostenlos auf Corona testen lassen. In den Testzentren des Landkreises an der Zenettistraße 13 in Fürstenfeldbruck und an der Kerschensteiner Straße 147a in Germering werden dann nur noch kostenlose Tests für berechtigte Personengruppen angeboten. Durchgeführt werden dort PCR-Tests und Antigen-Schnelltests.

Nach der am 21. September veröffentlichten Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes bleiben Tests kostenlos für:

 Kinder (Personen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben),
 Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten (ärztliches Attest als Nachweis erforderlich)
 Kontaktpersonen, bei einem Warnhinweis der Corona-Warn-App, bei Ausbruchsgeschehen
und PCR-Bestätigungstestungen (Nachweis erforderlich: Mitteilung des Gesundheitsamts
oder der Warnhinweis-App),
 Beschäftigte in Pflegeheimen (Nachweis erforderlich: Bescheinigung des Arbeitgebers,
Lohnzettel oder Beschäftigtenausweis),
 Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
 Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben (Nachweis Studienteilnahme erforderlich,
 die bestätigende Diagnose eines positiven Schnelltests.

Nähere Bestimmungen, wie im Einzelfall nachgewiesen werden kann, ob ein Anspruch auf einen
kostenfreien Test besteht, werden vom Bayerischen Gesundheitsministerium noch erwartet.
Personen, die nicht unter den genannten Kreis der Anspruchsberechtigen fallen, können sich ab
11 . Oktober bei privaten Testzentren, anbietenden Apotheken und Ärzten testen lassen. Die dort
angebotenen Tests sind ab diesem Zeitpunkt kostenpflichtig. Erfüllen Bürger jedoch die vorgenannten Voraussetzungen, können die privaten Testzentren, Apotheken und Ärzte den Anspruchsberechtigen Tests kostenlos anbieten.

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