Montagnacht versuchten drei Personen ein Fahrausweisautomat am S-Bahnhaltepunt Schöngeising aufzubrechen. Die Bundespolizei konnte die Tatverdächtigen vor Ort festnehmen und Tatwerkzeug sicherstellen.
Die Ermittlungen wurden wegen dem besonders schweren Fall des Diebstahls und gemeinschädlicher Sachbeschädigung eingeleitet.
Bundespolizei München

Schöngeising - Die DB-AG informierte am 25. Februar gegen 23 Uhr die Bundespolizei in München über den Aufbruch eines Fahrausweisautomaten am S-Bahnhaltepunkt Schöngeising (S4). Am Haltepunkt stellten die Beamten den beschädigten Fahrausweisautomaten fest, der durch Hebelwirkungen und Flexarbeiten unbrauchbar gemacht wurde. Die Geldkassette war noch verschlossen.  Weiterhin trafen die Bundepolizisten vor Ort auf eine 33-jährige Österreicherin, einen 44-jährigen sowie einen 33-jährigen Deutschen, die in eine gerade einfahrende S-Bahn steigen wollten. Alle drei hatten Spuren an den Händen und der Kleidung, die auf die Tat hindeuteten. Auch verwickelten sie sich in Widersprüche. Bei einer Absuche der Umgebung konnte ein Rucksack mit Aufbruchswerkzeug festgestellt werden, was den Tatverdacht weiter erhärtete. Die drei bereits Polizeibekannten wurden daraufhin festgenommen und das mutmaßliche Tatwerkzeug sichergestellt.

Bei der Personalienfeststellung der Österreicherin kam zusätzlich ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Missachtung der Führungsaufsicht zu Tage.  Auf der Dienststelle am Hauptbahnhof gab der 33-Jährige aus München die Tat zu. Als die von ihm gemachten Angaben zur Wohnadresse durch eine Streife überprüft wurden, stellte sich heraus, dass dort andere Personen leben. Bei einer Identitätsfeststellung wurde bei einer 34-jährigen Polin ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen festgestellt. Sie konnte den geforderten Betrag in Höhe von 1.673,50 Euro jedoch bezahlen und so eine Freiheitsstrafe von 40 Tagen abwenden. Die drei Tatverdächtigen werden dem Haftrichter vorgeführt.  Die Ermittlungen wurden wegen dem besonders schweren Fall des Diebstahls und gemeinschädlicher Sachbeschädigung eingeleitet. Die Schadenshöhe ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

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