Germering - Die Germeringer Polizei ist seit kurzem in ihrem Zuständigkeitsbereich in Germering, Gilching, Puchheim, Eichenau und Alling mit speziellen Kameras, die direkt am Mann/ an der Frau getragen werden, den sogenannten Body-Cams unterwegs. Die Germeringer Inspektion erhielt insgesamt vier der bayernweit 1400 Geräte. Sie sind ausschließlich im uniformierten Streifendienst im Einsatz. Die leuchtend gelben, dem polizeilichen Gegenüber sofort auffallenden Kameras werden an einer Schlaufe unterhalb der Schulter auf der blauen Schussweste befestigt, ergänzt durch den Schriftzug „Video, Audio“. Auch der Betrieb der Kameras ist schnell erklärt: Im Standby-Betrieb leuchtet ein grünes Licht, was bedeutet, dass die Kamera aufnimmt, aber die Aufnahme nicht dauerhaft speichert. Wird die Kamera eingeschaltet, leuchtet das Licht rot. Dann sind auch die letzten 30 Sekunden des Standby-Betriebs gespeichert. Diese „Pre-Recording-Funktion“ soll später z.B. bei Gericht erklären, was der Auslöser für die Aufnahme war.
Im Oktober wurden die Schulungen bei der Germeringer Inspektion in den fünf Dienstgruppen der Schichtbeamten durchgeführt, so dass nunmehr alle Kollegen und Kolleginnen berechtigt sind die Kameras zu führen. Prinzipiell ist der Einsatz der Body-Cam jedem Beamten freigestellt, d.h. jeder Beamte darf selber entscheiden, ob er eine Kamera mitführt oder nicht. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass der Einsatz der Body-Cam eine offene polizeiliche Maßnahme ist, d.h. das Aufzeichnen wird dem Gegenüber immer angekündigt. Man könnte auch sagen, dass das Filmen ein zusätzliches Einsatzinstrument darstellt, d.h. wenn die Kommunikation alleine nicht fruchtet ist das Filmen eine Zwischenstufe bevor die Anwendung von unmittelbarem Zwang ansteht.
Die Erfahrungen in den Pilotdienststellen in München, Rosenheim und Würzburg haben gezeigt, dass von den Kameras in derartigen Situationen oftmals eine gewisse deeskalierende Wirkung ausgeht. Nunmehr versetzt die Body-Cam die Polizei nämlich in die Lage derartige Geschehnisse gerichtsverwertbar zu dokumentieren und auch den Gegenbeweis gegen unberechtigte Vorwürfe liefern zu können, die im Nachgang zu Einsätzen erhoben werden.Im Einsatz gefertigte Aufnahmen werden von der Kamera über eine sog. Dockingstation auf einen Server übertragen und grundsätzlich nach 21 Tagen automatisch gelöscht. Nur bei strafbarem Verhalten oder im Falle von Beschwerdefällen werden Aufnahmen nach entsprechender Sichtung durch die Vorgesetzten auf CD als Beweismittel für ein Ermittlungsverfahren gebrannt.