Wer auf Alkohol nicht bereits von vornherein verzichten will, sollte daher seinen Nachhauseweg im Anschluss an eine Weihnachtsfeier rechtzeitig vorplanen.
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Landkreis - Die Zeit der Weihnachts- und Jahresabschlussfeiern hat begonnen und schon bald werden in vielen Städten und Gemeinden auch die traditionellen Weihnachtsmärkte geöffnet. Hier ein Glühwein, dort ein Bier und schon kann dies für die Heimfahrt zu viel sein. Dabei ist den meisten Verkehrsteilnehmern nicht bewusst, dass schon 0,3 Promille bei einem Unfall oder bei unsicherer Fahrweise ausreichen, um mit dem Gesetz nachhaltig in Konflikt zu geraten. Bereits in den ersten neun Monaten dieses Jahres ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord bereits 529 Unfälle, bei denen Alkohol ursächlich war. 5 Personen fanden dabei den Tod, 87 Menschen wurden teils schwer verletzt. 399 Verkehrsteilnehmer mussten in diesem Zeitraum sofort ihren Führerschein abgeben, da sie betrunken unterwegs waren und ohne Unfall in eine Polizeikontrolle gerieten. Da diese Trunkenheitsfahrten erfahrungsgemäß zum Jahresende hin zunehmen,  werden die Polizeiinspektionen auch während der diesjährigen Adventszeit verstärkt Alkoholkontrollen durchführen. 
Wer auf Alkohol nicht bereits von vornherein verzichten will, sollte daher seinen Nachhauseweg im Anschluss an eine Weihnachtsfeier rechtzeitig vorplanen. Am besten lässt man sich von einem Angehörigen abholen oder man tritt die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. Ebenso sind auch die Taxigebühren für die Heimfahrt mit Sicherheit gut angelegt. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass eine Trunkenheitsfahrt nicht nur den Führerschein und eine hohe Geldstrafe, sondern möglicherweise auch den Arbeitsplatz kostet. Für den darauffolgenden Tag gibt die Polizei zu bedenken, dass nach vorangegangenem Alkoholgenuss der Blutalkoholspiegel eventuell vom Körper noch nicht ganz abgebaut ist. Nicht selten ist dieser Restalkoholwert für den Verlust des Führerscheins durchaus noch ausreichend.
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