Martin Schuster hat die Leitung der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck übernommen.
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Fürstenfeldbruck - Seit 18. März hat die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck eine neue Leitung: Oberregierungsrat Martin Schuster.
Der 35-jährige Jurist absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in seiner Heimatstadt Erlangen, bevor er für das anschließende Referendariat mit Stationen u.a. in Ingolstadt, München und New York dem Oberlandesgericht München zugeteilt wurde. Nach dem Eintritt in den Staatsdienst, arbeitete er zunächst von 2008 bis 2010 bei der Regierung von Oberbayern im Sachgebiet Personelles Statusrecht und Ausländerrecht. Im Anschluss daran war Herr Schuster von 2010 bis 2013 als juristischer Referent im Sachgebiet Ausländer- und Asylrecht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für die Bereiche Ausweisungsrecht und Aufenthaltsbeendigung sowie Maßnahmen gegen Ausländerextremismus und -terrorismus zuständig. Zuletzt war er für zwei Jahre an das Auswärtige Amt in Berlin abgeordnet und in der dortigen Europaabteilung mit Koordinierungsaufgaben im Bereich der Justiz- und Innenpolitik betraut.
Zu seinen Aufgaben im Landratsamt gehören nun das Ausländer- und Personenstandswesen, der Verwaltungsvollzug im Gesundheits- und Veterinärwesen und der Lebensmittelüberwachung, das Gewerbeamt, die Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen, sowie – ab Mai 2015 – das Jagd-, Fischerei-, Landwirtschafts- und Forstwesen und die Integrierte Leitstelle. Martin Schuster freut sich auf das breite Aufgabenspektrum: „Eine besondere Herausforderung in meinem Zuständigkeitsbereich stellt natürlich die Unterbringung der großen Zahl an Asylbewerbern dar. Hier ist es mir ein Anliegen, gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dazu beizutragen, dass die  Landkreis-Bürgerinnen und -Bürger mit den im Landkreis untergebrachten Asylbewerbern möglichst spannungsfrei zusammenleben. Dazu gehört einerseits, um Verständnis für die Opfer von Verfolgung und Vertreibung zu werben, andererseits aber auch, dass die Verwaltung ein offenes Ohr für die berechtigten Anliegen und Sorgen der Menschen im Landkreis hat.“
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