Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Fürstenfeldbruck in der Hasenheide
Das Landratsamt bietet ab 8. April ein vereinfachtes Kfz-Zulassungsverfahren an.
Landratsamt Fürstenfeldbruck

Fürstenfeldbruck - Aufgrund der Ausnahmegenehmigung vom 26. März des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr ist es den Kfz-Zulassungsstellen nun möglich, ein vereinfachtes Kfz-Zulassungsverfahren anzubieten.

Die Kfz-Zulassungsstelle Hasenheide des Landratsamtes Fürstenfeldbruck verzichtet daher voraussichtlich ab dem 8. April bis derzeit 2. Juni im Rahmen der Onlinezulassung von Kraftfahrzeugen auf das Vorhandensein eines neuen Personalausweises mit einer freigeschalteten Online-Ausweisfunktion. Der Softwareanbieter hat die entsprechende Umsetzung zum genannten Zeitpunkt zugesichert. Des Weiteren wird erstmalig die Möglichkeit eröffnet, die meisten Kfz-Zulassungsvorgänge postalisch zu erledigen (Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen sind hiervon ausgenommen).

Kunden, die diese beiden Möglichkeiten nicht nutzen möchten, können sich im Rahmen des kontaktarmen Dienstbetriebes mit ihrem Anliegen ausschließlich an einen Zulassungsdienst oder Händler wenden. Die so eingereichten Vorgänge werden nach Priorität und Eingang abgearbeitet. Eine Bearbeitung am selben Tag wird nicht zugesichert. Die Bearbeitung von Vorgängen im Rahmen der erweiterten Zuständigkeit ist nach derzeitigem Stand weiterhin ausgesetzt. Einzeltermine werden außerhalb der Händler- bzw. Zulassungsdienstabwicklung lediglich Kunden mit systemrelevanten Anliegen oder Anliegen, die der dringenden Versorgung dienen, nach vorheriger telefonischer Rücksprache und plausibler Darlegung ihres Anliegens gewährt. Die Händler und Zulassungsdienste werden gebeten, die eingehenden Vorgänge gebündelt in Mappen möglichst kontaktlos im Eingangsbereich abzugeben. Die zeitliche Beschränkung der Abgabezeiten wird vorübergehend ebenfalls ausgesetzt - es gelten die bekannten Öffnungszeiten.

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hofft mit dem beschriebenen Vorgehen diese Dienstleistung dauerhaft unter größtmöglicher Vermeidung von persönlichen Kontakten, sowie unter Berücksichtigung der anderweitigen Maßnahmen des Infektionsschutzes aufrechterhalten zu können.

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