Gilching - Zu einem Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden kam es am Mittwoch gegen ca. 23.00 Uhr in Gilching im Bereich der Abfahrt von der St 2069 nach St. Gilgen. Nach momentanen Ermittlungsstand kam ein 37-jähriger Gilchinger mit seinem nur wenige Monate alten 550er BMW nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen neben der Fahrbahn stehenden Baum. Infolge des Zusammenstoßes wurde ein automatisierter Notruf abgesetzt und über die Rettungsleitstelle auch die Polizeiinspektion Germering verständigt. Beim Eintreffen der Streife war der Fahrzeugführer zunächst nicht vor Ort, es meldet sich allerdings wenige Minuten später die 33-jährige, ehemalige Lebensgefährtin des Fahrzeugführers und gab an, dass sie gefahren sei. Im Verlauf der Unfallaufnahme verstrickte sie sich allerdings zunehmend in Widersprüche, sodass schnell klar war, dass sie nicht die zum Unfallzeitpunkt verantwortliche Fahrzeugführerin war. Der Grund für ihre Falschangaben konnte zudem auch schnell geklärt werden. Ihr ehemaliger Lebensgefährte hatte mit 0,44 Promille einen relevanten Atemalkoholwert, weiterhin schlug ein durchgeführter Drogentest positiv auf Kokain an, woraufhin der potentielle Fahrzeuglenker zur Blutentnahme auf die Polizeiinspektion gebracht und sein Führerschein sichergestellt wurde.
Im Zuge der weiteren Unfallaufnahme wurde auch die ehemalige Lebensgefährtin durch die Rettungskräfte auf eine etwaige medizinische Behandlungsbedürftigkeit untersucht, hierbei kam ihr jetziger Freund, ein 33-jähriger Gilchinger hinzu und versuchte sich gewaltsam Zugang zum Rettungswagen zu verschaffen. Nachdem er fortwährend aggressiver wurde und um sich schlug musste dieser schließlich gefesselt und in Gewahrsam genommen werden.
Letztendlich wurde durch das Unfallgeschehen niemand verletzt, der Sachschaden wird auf ca. 91.000,- Euro geschätzt. (davon 90.000 Euro Totalschaden am Fahrzeug und 1.000 Euro Schaden am Baum). Den Fahrer erwartet nun mehrere Anzeigen, u.a. wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Gegen die ehemalige Lebensgefährtin wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Strafvereitlung eingeleitet und ihr aktueller Lebensgefährte muss sich in einem Strafverfahren wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten. Infolge der Widerstandshandlungen wurde ein Beamter leicht verletzt.