Ein Münchner ging der Germeringer Polizei bei einer Kontrollaktion in Sachen getunter Autos ins Netz
Hartmut Giessler/pixelio.de
Germering - In letzter Zeit gehen bei der Germeringer Polizei vermehrt Anrufe und Hinweise aus der Bevölkerung ein, dass vor allem in den Abendstunden und nachts Fahrzeuge mit lauten Auspuffanlagen und überhöhter Geschwindigkeit im Raum Germering „ihr Unwesen treiben“ und den Bewohnern durch die Lautstärke ihrer Fahrzeuge zunehmend deren Nerven strapazieren. Aus diesem Grund hat die Germeringer Polizei gestern Abend gezielt derartige sogenannte „individualisierte Autos“ ins Visier genommen.

Die Überprüfungen ergaben, dass nahezu an allen kontrollierten Fahrzeugen diverse Umbauten vorgenommen worden waren, unter anderem Tieferlegungen, Sportauspuffanlagen, Überrollbügel sowie Leistungssteigerungen inclusive Komplettumbauten, so dass zum Beispiel bei einem Fiat 500 Abarth beachtliche 200 PS im Fahrzeugschein eingetragen waren. Auch ein Porsche Boxter erweckte das Interesse der in Zivil operierenden Polizisten, da aus dessen Auspuffanlage immer wieder laute Fehlzündungen zu hören waren. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Anlage vorschriftsmäßig ab Werk so in das 375 PS starke Fahrzeug eingebaut und eingetragen war.
 
Gegen 20.15 Uhr fiel ein stark individualisierter weißer Audi TT RS der Streife in der Landsberger Straße auf. Zur Beobachtung von dessen Fahrverhaltens fuhr die Zivilstreife auf Höhe der Salzstraße diesem Fahrzeug hinterher. Nachdem er das Ortschild passiert hatte, beschleunigte der 480 PS starke Audi mit offener Auspuffklappenanlage enorm, so dass die Polizisten auf knapp 190 Km/h beschleunigen mussten, um ihn überhaupt einholen zu können. Erst auf der Höhe der Ortsdurchfahrt Geisenbrunn reduzierte der 50-Jährige Fahrer aus München seine Geschwindigkeit und musste bei der anschließenden Kontrolle kleinlaut erkennen, dass er sich offensichtlich „die Falschen zum Imponieren“ ausgesucht hatte.
Die Umbauten an seinem Fahrzeug waren von einer professionellen Tuningfirma vorgenommen worden und allesamt in der Zulassungsbescheinigung eingetragen, so dass es gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) keinerlei Beanstandungen gab.  Zu beanstanden war dagegen sehr wohl die erhebliche Geschwindigkeitsübertretung, welche ein Fahrverbot und eine saftige Geldbuße sowie eine Mitteilung an die Führerscheinstelle in München nach sich ziehen wird.
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