Landkreis - Vor dem Hintergrund des zu erwartenden frühlingshaften Wochenendes weist das Polizeipräsidium Oberbayern Nord nochmals darauf hin, den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen unbedingt Folge zu leisten. Unter Anderem ist dort verfügt, die Wohnung nur zu verlassen, wenn triftige Gründe vorliegen.