Schon seit einigen Monaten konnten aufmerksame Bürgerinnen und Bürger sehen, dass in der Hasenheide bei der Firma Schleifring nicht nur ein großer neuer Parkplatz und ein neues Firmengebäude entstehen. Nein, auch an den Straßenrändern wurde fleißig gewerkelt.
Schon seit einigen Monaten konnten aufmerksame Bürgerinnen und Bürger sehen, dass in der Hasenheide bei der Firma Schleifring nicht nur ein großer neuer Parkplatz und ein neues Firmengebäude entstehen.
Stadt FFB

Fürstenfeldbruck - Schon seit einigen Monaten konnten aufmerksame Bürgerinnen und Bürger sehen, dass in der Hasenheide bei der Firma Schleifring nicht nur ein großer neuer Parkplatz und ein neues Firmengebäude entstehen. Nein, auch an den Straßenrändern wurde fleißig gewerkelt. Jetzt ist das Ergebnis klar erkennbar: Ein neuer, barrierefreier Fußgängerüberweg ist entstanden. Die Stadtverwaltung Fürstenfeldbruck hat hierzu in Zusammenarbeit mit den Senioren- und Behindertenbeiräten und unter Berücksichtigung der gängigen Richtlinien Vorgaben für die Blindenführung und stufenfreie Querung bei Fußgängerüberwegen erarbeitet.

Die Mitarbeiter der Firma Schleifring kommen und gehen aufgrund ihrer Arbeitszeiten meistens pulkartig. Dadurch werden die für die Anordnung eines Fußgängerüberwegs notwendigen Querungszahlen erreicht. Um den Mitarbeitern ein möglichst gefahrloses Überqueren der Maisacher Straße zu ermöglichen, wurde in Zusammenarbeit zwischen der Firma Schleifring und der Stadt ein moderner, barrierefreier Fußgängerüberweg (FGÜ) geplant und durch die Firma Schleifring errichtet. Hierbei wurden die Belange von Jung und Alt, Sehenden und Blinden, Rollstuhlfahrern oder Besuchern mit Kinderwagen berücksichtigt.

Der auf der Südseite verlaufende nicht benutzungspflichtige Radweg wurde auf Fahrbahnniveau abgesenkt, die Markierung des Fußgängerüberwegs verläuft durchgängig über die Fahrbahn und den Radweg, so dass die Vorrangregelung eindeutig ersichtlich ist. Ein Teil des Randbereiches ist auf Null abgesenkt und entsprechend mit vorgelagerten ertastbaren Sperrflächen gekennzeichnet, so dass hier Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwägen die Straßen ohne Stufe queren können, der Blinde aber zur Seite zu seinem ertastbaren Sechs-Zentimeter-Bordstein geleitet wird.

 

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