– Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fürstenfeldbruck hat letzte Woche an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 35 überschritten. Auf Grund dessen gelten im Landkreis Fürstenfeldbruck seit dem 22. August diejenigen Regelungen der 13. BayIfSMV (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung), die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 liegt.
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fürstenfeldbruck hat letzte Woche an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 35 überschritten.
kfuhlert/pixabay.com

Landkreis – Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fürstenfeldbruck hat letzte Woche an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 35 überschritten. Auf Grund dessen gelten im Landkreis Fürstenfeldbruck seit dem 22. August diejenigen Regelungen der 13. BayIfSMV (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung), die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 liegt.

Die Bayerische Staatsregierung hat zwischenzeitlich weitreichende Änderungen der Verordnung umgesetzt, die am vergangenen Montag, 23. August in Kraft getreten sind. Demzufolge sind Testnachweise erforderlich unter § 4 der 13. BayIfSMV:

Teilnehmer öffentlicher und privater Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen über einen Testnachweis verfügen

Beim Besuch von Patienten von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, darf Besuchern der Zutritt nur gewährt werden, wenn sie vor Ort einen Testnachweis nach obiger Maßgabe vorlegen. Bei allen weiteren aufgeführten Einrichtungen bleibt es bei der bisherigen, inzidenzunabhängigen Testpflicht

Sport in geschlossenen Räumen ist nur mit Testnachweis erlaubt, unter freiem Himmel ist die Sportausübung auch ohne Nachweis möglich. Besucher von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen einen Testnachweis vorlegen. Große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind wieder zulässig; es gelten die Vorgaben des § 12 Abs. 3 der 13. BayIfSMV

• Bei Flusskreuzfahrten bedürfen die Passagiere bei der Einschiffung, wenn diese in Bayern erfolgt, und am Tag eines Landgangs jeweils eines Testnachweises

• In Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen müssen Besucher für Angebote in geschlossenen Räumen ebenfalls einen Testnachweis erbringen

• Kunden von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, haben in geschlossenen Räumen einen Testnachweis vorzulegen

• Für die Gastronomie gilt: Auch Gäste gastronomischer Angebote bedürfen in geschlossenen Räumen eines solchen Nachweises. Dies gilt nicht für nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen

• Gäste in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen und entgeltlichen Unterkünften brauchen bei der Ankunft und zusätzlich für jede weiteren 72 Stunden einen Test

• Die Teilnehmer von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen müssen zwei Mal wöchentlich einen Testnachweis erbringen; soweit Tests in der Hochschule vorgenommen werden, gilt § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 der 13. BayIfSMV entsprechend

• Auch Besucher kultureller Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und sonst dafür geeigneten Örtlichkeiten müssen in geschlossenen Räumen einen Testnachweis vorlegen. Kulturelle Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind wieder zulässig; es gelten die Vorgaben des § 25 Abs. 1 S. 3 der 13. BayIfSMV

Zulässig sind sowohl Schnelltests, als auch PCR-Tests. Schnelltests dürfen vor höchstens 24 Stunden, PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.

Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind gemäß § 4 Nr. 2 der 13. BayIfSMV:

• Asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises oder Genesenennachweises sind (asymptomatische Geimpfte und Genesene)

• Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie

• Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Glaubhaftmachung des Schulbesuchs über Schülerausweis, Schulbesuchsbestätigung ist dazu ausreichend. Die Ausnahme für die Schüler gilt auch in den Ferien.       red

Kategorie

Das könnte Sie auch interessieren

Fürstenfeldbruck – Im Juni feierte die Oberbayerische Heimstätte (OH) gemeinsam mit den neuen Mietern den erfolgreichen Abschluss des Neubauprojekts Am Sulzbogen.

Oberweikertshofen – Symbolisch setzte Landrat Thomas Karmasin gemeinsam mit dem Baureferenten des Landkreises, Johann Wörle, und Egenhofens Bürgermeister Martin Obermeier Ende Juni den ersten Spatenstich für den Neubau eines Geh- und Radwegs zwischen Oberweikertshofen und Waltenhofen.

Puchheim – Der Puchheimer Wildbienengarten wurde im Jahr 2021 eingeweiht. Er ist ein Projekt des Umweltamts und wurde zusammen mit Wildbienenexpertin Anke Simon von Bund Naturschutz konzipiert. Auf der mehr als 1.000 Quadratmeter großen Fläche wurde ein Sandarium, verschiedene Blühflächen, eine Kräuterspirale und eine Wildbienennisthilfe angelegt.

Germering – Früh starten, spät ankommen, dazwischen über 2.500 Höhenmeter und 380 Kilometer im Sattel: Drei Germeringer Rennradler haben auch in diesem Jahr ihre traditionelle Benefizfahrt von Germering an den Gardasee erfolgreich absolviert und dabei 3.200 Euro für die Namaste-Stiftung in Gilching gesammelt.

Fürstenfeldbruck - Die für den 8. bis 10. Juli geplante Reparatur eines Gaslecks in der Münchner Straße muss sofort erfolgen. Bei einer am 24. Juni durchgeführten erneuten Messung wurde eine hohe Gaskonzentration in den umliegenden Leitungen mit hoher Explosionsgefahr festgestellt, dies bedeutet dass Gefahr im Verzug ist und somit sofort gehandelt werden muss.

Kottgeisering/Emmering/Maisach – Zuerst die schlechte Nachricht: auch heuer wird es leider nichts mit dem Storchennachwuchs auf dem Rathausdach in Kottgeisering – im Vorjahr waren alle fünf Jungstörche durch Dauerregen bedauerlicherweise ums Leben gekommen – denn zwei junge Weißstörche wurden Anfang Mai tot am Boden gefunden.

Gilching/Seoul – Als bekennender Technik-Enthusiast war ein Besuch im Herzen von Samsung in Seoul ein lang gehegter Traum, betont Matthias Vilsmayer, Geschäftsführer bei „blueants Süd“ in Gilching. Der Traum ging in Erfüllung.

Fürstenfeldbruck / München – Seit nunmehr zehn Jahren gibt es die IHK AusbildungsScouts. Das sind Azubis aus IHK-Ausbildungsbetrieben, die an Schulen in ganz Oberbayern Schüler über ihre Erfahrungen in der Berufsausbildung informieren.