– Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fürstenfeldbruck hat letzte Woche an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 35 überschritten. Auf Grund dessen gelten im Landkreis Fürstenfeldbruck seit dem 22. August diejenigen Regelungen der 13. BayIfSMV (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung), die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 liegt.
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fürstenfeldbruck hat letzte Woche an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 35 überschritten.
kfuhlert/pixabay.com

Landkreis – Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fürstenfeldbruck hat letzte Woche an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 35 überschritten. Auf Grund dessen gelten im Landkreis Fürstenfeldbruck seit dem 22. August diejenigen Regelungen der 13. BayIfSMV (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung), die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 liegt.

Die Bayerische Staatsregierung hat zwischenzeitlich weitreichende Änderungen der Verordnung umgesetzt, die am vergangenen Montag, 23. August in Kraft getreten sind. Demzufolge sind Testnachweise erforderlich unter § 4 der 13. BayIfSMV:

Teilnehmer öffentlicher und privater Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen über einen Testnachweis verfügen

Beim Besuch von Patienten von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, darf Besuchern der Zutritt nur gewährt werden, wenn sie vor Ort einen Testnachweis nach obiger Maßgabe vorlegen. Bei allen weiteren aufgeführten Einrichtungen bleibt es bei der bisherigen, inzidenzunabhängigen Testpflicht

Sport in geschlossenen Räumen ist nur mit Testnachweis erlaubt, unter freiem Himmel ist die Sportausübung auch ohne Nachweis möglich. Besucher von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen einen Testnachweis vorlegen. Große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind wieder zulässig; es gelten die Vorgaben des § 12 Abs. 3 der 13. BayIfSMV

• Bei Flusskreuzfahrten bedürfen die Passagiere bei der Einschiffung, wenn diese in Bayern erfolgt, und am Tag eines Landgangs jeweils eines Testnachweises

• In Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen müssen Besucher für Angebote in geschlossenen Räumen ebenfalls einen Testnachweis erbringen

• Kunden von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, haben in geschlossenen Räumen einen Testnachweis vorzulegen

• Für die Gastronomie gilt: Auch Gäste gastronomischer Angebote bedürfen in geschlossenen Räumen eines solchen Nachweises. Dies gilt nicht für nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen

• Gäste in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen und entgeltlichen Unterkünften brauchen bei der Ankunft und zusätzlich für jede weiteren 72 Stunden einen Test

• Die Teilnehmer von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen müssen zwei Mal wöchentlich einen Testnachweis erbringen; soweit Tests in der Hochschule vorgenommen werden, gilt § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 der 13. BayIfSMV entsprechend

• Auch Besucher kultureller Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und sonst dafür geeigneten Örtlichkeiten müssen in geschlossenen Räumen einen Testnachweis vorlegen. Kulturelle Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind wieder zulässig; es gelten die Vorgaben des § 25 Abs. 1 S. 3 der 13. BayIfSMV

Zulässig sind sowohl Schnelltests, als auch PCR-Tests. Schnelltests dürfen vor höchstens 24 Stunden, PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.

Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind gemäß § 4 Nr. 2 der 13. BayIfSMV:

• Asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises oder Genesenennachweises sind (asymptomatische Geimpfte und Genesene)

• Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie

• Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Glaubhaftmachung des Schulbesuchs über Schülerausweis, Schulbesuchsbestätigung ist dazu ausreichend. Die Ausnahme für die Schüler gilt auch in den Ferien.       red

Kategorie

Das könnte Sie auch interessieren

Puchheim – Nach Inbetriebnahme der neuen Turnhalle erweitert der kreiseigene Hochbau nun das sportliche Angebot noch weiter am Schulzentrum Puchheim. Ab sofort steht den Schülern eine moderne Boulderwand mit einfachen und mittelschweren Kletterrouten zur Verfügung.

Fürstenfeldbruck – Ende September hat ein neues Semester des Studiengangs Hauswirtschaft an der Landwirtschaftsschule in Puch gestartet. In diesem Jahr haben sich 18 Studierende für diese praxisnahe Weiterbildung entschieden und stellen sich den theoretischen und praktischen Unterrichtsfächern in der Hauswirtschaftsschule.

Alling – Im Obermoos, entlang des Spazierweges bei der „Alten Baumschule“ müssen Weiden gefällt werden. Sie haben ihr Lebensalter erreicht, die Kronen sterben ab. Das Totholz droht von hoch oben herabzufallen und ist eine Gefahr für Leib und Leben. Die Baumfällarbeiten starten am Mittwoch, 16. Oktober.

Fürstenfeldbruck – Landrat Thomas Karmasin hat am 10. Oktober die 22. Kunstausstellung des Landkreises Fürstenfeldbruck eröffnet. 29 Künstler stellen in den kommenden zwei Wochen Werke verschiedenster Kunstrichtungen im Kunsthaus Fürstenfeldbruck aus. Auch die Kompositionen der diesjährigen Träger des Kunst- und Förderpreises des Landkreises sind dort zu sehen.

Fürstenfeldbruck – Die Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck startet ein neues Projekt, das berührt und bewegt: Ein Lieferdienst für Senioren, die nicht selbst zur Tafel kommen können.

Landkreis – Noch bis Donnerstag, 9. Oktober läuft die öffentliche Wahl zum Vogel des Jahres 2026, ausgelobt von NABU und LBV. Unter den fünf gefiederten Kandidaten liegt dem LBV Fürstenfeldbruck besonders die Schleiereule am Herzen. Das hängt nicht nur mit ihrem herzförmigen Gesicht zusammen.

Fürstenfeldbruck – Neben dem P+R-Parkplatz an der Oskar-von-Miller-Straße gibt es nun 112 neue, überdachte und beleuchtete Fahrradstellplätze in Doppelstockanlagen. Es können Pedelecs oder Fahrräder mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm auch in den oberen Stellplätzen untergebracht werden. Eine Gasdruckfeder erleichtert das Anheben.

Gilching – Das Jahr über streicht Christian Mühlbauer bekanntlich durch Gilchings Flur, um pünktlich im Herbst den Fotokalender fürs nächste Jahr zu präsentieren.