Die insbesondere seit Februar 2022 rasant gestiegenen und so nicht vorhersehbaren Dieseltreibstoffpreise setzen den Verkehrsunternehmen auch im Landkreis Fürstenfeldbruck  finanziell erheblich zu.
Die insbesondere seit Februar 2022 rasant gestiegenen und so nicht vorhersehbaren Dieseltreibstoffpreise setzen den Verkehrsunternehmen auch im Landkreis Fürstenfeldbruck finanziell erheblich zu.
LRA FFB - W. Weiss

Landkreis Fürstenfeldbruck - Die insbesondere seit Februar 2022 rasant gestiegenen und so nicht vorhersehbaren Dieseltreibstoffpreise setzen den Verkehrsunternehmen auch im Landkreis Fürstenfeldbruck finanziell erheblich zu. Nun hat der Kreistag reagiert. Die beauftragten Verkehrsunternehmen erhalten zur Sicherstellung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Sonderzahlungen in Höhe von bis zu max. 1,9 Millionen Euro, bis die regulären Preisanpassungsklauseln der Verkehrsverträge spätestens im April 2023 greifen.

Bei den im Landkreis Fürstenfeldbruck eingesetzten 145 MVV-Regionalbussen handelt es sich aktuell um Dieselfahrzeuge, denn erst zum Fahrplanwechsel 2024 wird erstmals der Einsatz von 16 neuen Bussen mit alternativen Antrieben möglich sein. Insbesondere mit Beginn des Ukrainekrieges sind die Dieselpreise drastisch gestiegen. Die Situation war für die mit Linienverkehren beauftragten Verkehrsunternehmen im Vorfeld bei den Preiskalkulationen so nicht erkennbar. Um möglicherweise existenzgefährdenden Auswirkungen der enorm gestiegenen Energiepreise für die betroffene Branche abzumildern, hat die MVV GmbH mit den acht Verbundlandkreisen ein „Hilfeverfahren“ abgestimmt, indem Preisindex-Anpassungen monatsscharf vorgezogen werden.

Dieses Verfahren hat der Kreistag nach vorberatenden Beschlüssen im Kreisausschuss und dem Ausschuss für Energie, Umwelt und Planung nun einstimmig am 28. Juli 2022 in seiner Sitzung angenommen: Er stimmte einer außervertraglichen, jederzeit widerruflichen und befristeten Preisanpassung der Kostensätze für die im Aufgabenträgerbereich des Landkreise Fürstenfeldbruck verkehrenden MVV-Regionalbusse zu. Die Maßnahme erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.

„Ich bin froh, dass hier alle Beteiligten schnell zu einem tragbaren Ergebnis gekommen sind, um unsere mittelständischen Unternehmen an dieser Stelle vor existenzieller Bedrohung zu schützen. Sie sichern Tag für Tag das Grundbedürfnis „Mobilität“ als wichtigen Baustein der Daseinsvorsorge. Gleichzeitig ist der eingeschlagene Weg wichtig, damit unsere jahrelangen Bemühungen und Investitionen zur Verkehrswende greifen und unser flexibles 24/7 Angebot klimafreundlicher ÖPNV-Fahrten möglich bleibt“, so Landrat Thomas Karmasin nach der Kreistagssitzung.

Die MVV GmbH und die Landkreisverwaltung gehen von max. Sonderzahlungen in Höhe von bis zu 1,9 Mio Euro aus. Die Sonderzahlungen werden bis zur nächsten Preisanpassung bis spätestens im April 2023 vorgenommen. Sie enden dann, weil das Preisniveau 2022 in 2023 vollständig bei den Preisanpassungsklauseln im Vertragszeitraum der Linien berücksichtigt ist. Die zusätzlichen Ausgaben sind über Einsparungen und unvorhergesehenen Mehreinnahmen im Haushalt

abgedeckt.

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