Zum 1. September geht die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege sowie für alle stationären Hilfen unterhalb Pflegegrad 2 vom Landkreis auf den Bezirk Oberbayern über
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu finanzieren, springt die Sozialhilfe ein. Zum 1. September geht die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege sowie für alle stationären Hilfen unterhalb Pflegegrad 2 vom Landkreis Fürstenfeldbruck auf den Bezirk Oberbayern über. Die Änderung betrifft rund 110 Bürgerinnen und Bürger, die beim Bezug von Grundsicherung diese ebenfalls vom Bezirk Oberbayern erhalten. „Wir haben uns gut vorbereitet, um für die betroffenen Menschen den reibungslosen Übergang ihrer Leistungen sicherzustellen“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ist hervorragend; die Übergabe der Akten hat sehr gut geklappt. Ab 1. September bekommen 110 ambulant Pflegebedürftige ihre Leistungen neu vom Bezirk Oberbayern. Die Bescheide versenden wir gerade.“ „Die Absicht des Gesetzgebers, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu gewähren, ist für die Betroffenen sicherlich vorteilhaft“, stellt Landrat Thomas Karmasin fest. „Damit die von den Betroffenen geschätzte und gewohnte Bürgernähe vor Ort erhalten bleibt, werden wir als Landratsamt weiterhin insbesondere durch die Seniorenfachberatung mit Information und Beratung zur Verfügung stehen.“

Der Wechsel in der Zuständigkeit ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz I. Es legt die Leistungen der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege bei den Bezirken in eine Hand. Ab 1. September 2018 übernimmt der Bezirk Oberbayern deshalb die Sachbearbeitung und die Kosten für die ambulante und teilstationäre Hilfe zur Pflege, die stationären Altenheimfälle und die Leistungen der Grundsicherung, die zeitgleich benötigt werden. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umziehen. Mit der ambulanten Pflege übernimmt der Bezirk auch die sogenannten Annexleistungen: beispielsweise neben der schon
erwähnten Grundsicherung die hauswirtschaftliche Versorgung und Krankenhilfe. Darüber hinaus übernimmt der Bezirk vom Landkreis auch sämtliche Vorgänge, für die neben der Grundsicherung laufende Eingliederungshilfe gewährt wird, und einige wenige Vorgänge der stationären Hilfe in Altenheimen, nämlich die sogenannten „Rüstigenfälle“ ohne Pflegebedürftigkeit. Daran, wer die Hilfe vor Ort konkret erbringt, also am einzelnen ambulanten Pflegedienst, ändert sich nichts. „Ambulant und stationär aus einer Hand war der Wunsch der Betroffenenverbände und des Landkreis- und Städtetages“, erklärte Mederer.

Bestandsschutz und wohnortnahe Beratung

Der Bezirk Oberbayern gewährt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Bestandsschutz. Er gilt für Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die die örtlichen Träger mit Stand 31. August 2018 ge-prüft und bewilligt haben. Der Bestandsschutz erlischt, sobald ein Hilfefall neu bewertet werden muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Pflegegrad oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern. Bei Erstanträgen, die nach dem 1. September gestellt werden, prüft der Bezirk die Voraussetzungen für den Bedarf neu. Für die allgemeine Pflegeberatung stehen die Seniorenfachberatung im Landratsamt Fürstenfeld-bruck und die zwei Fachstellen für pflegende Angehörige im Landkreis zur Verfügung. Ebenso bieten die Pflegekassen und die Servicestelle des Bezirks Oberbayern die entsprechende Beratung an. Laut dem Bezirkstagspräsidenten ist der Bezirk Oberbayern zudem bestrebt, sich an bereits bestehenden Beratungsnetzwerken zu beteiligen. „Beratung ist gerade bei der ambulanten Pflege ein wichtiger Baustein, damit jeder Mensch maßgeschneidert die für ihn passende Hilfe bekommt“, erläuterte Mederer. Der Bezirk und der Landkreis prüfen derzeit zudem, wie die gesetz-lich vorgeschriebene Kooperationsverpflichtung der Träger untereinander ausgestaltet werden kann. Insbesondere geht es hier um die mögliche Gründung von Pflegestützpunkten in Kooperati-on mit Kommunen, Pflege- und Krankenkassen sowie regional bestehenden Beratungsangeboten.
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