Fürstenfeldbruck/Schondorf - Mit den Klassifizierungen „Ausgezeichnete Bayerische Küche“ und „Ausgezeichnete Bayerische Küche in Franken“, hinter denen das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Bayerische Hotel und Gaststättenverband DEHOGA Bayern stehen, werden die Besonderheiten der regionalen Küche gewürdigt.

Landkreis Starnberg - Das schöne Wetter lockt wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen. Aber nicht alle Besucher dürfen in die Erholungsgebiete. Das Landratsamt Starnberg macht darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison vom 15. Mai bis 15.

Landkreis Starnberg - Passend zum Start der diesjährigen Schifffahrtssaison gibt es eine neue Kooperation von Bayerischer Seenschifffahrt und Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV): Gegen Vorlage einer gültigen MVV-Fahrkarte gewährt die Bayerische Seenschifffahrt ihren Besucherinnen und Besuchern am Ammersee und am Starnberger See fünf Prozent Rabatt auf de

Landkreis Starnberg - Seit 26. April wurde der 7-Tage-Inzidenz-Wert im Landkreis von 100 nicht mehr überschritten. Am 1. Mai fiel der Wert unter 70, heute liegt er bei 55,6.

Landkreis Starnberg - „Ab Donnerstag, den 25. Juni 2020 fahren die Schiffe der Bayerischen Seenschifffahrt wieder im gewohnten Takt und legen an allen Stegen an“, kündigt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker an.

Herrsching Wie die Bierjungfrau aus Andechs in den Ammersee kommt, sich dort in Ufernähe bei Herrsching in einen Wassermann verliebt, diesen wegen dessen Untreue wieder verlässt und sich letztendlich in den Waler Bertl verliebt ist nur eine der Geschichten, die Karl-Heinz Hummel aufgeschrieben und veröffentlicht hat.

Landkreis - Lust auf eine Bootstour in den Sommerferien? Bayerische Einser-Schüler werden heuer wieder mit Freifahrten belohnt und fahren auf allen Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt am Ammersee, Königssee, Starnberger See und Tegernsee kostenlos mit.

Landkreis - Fast die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger über 14 Jahren im Freistaat Bayern sind ehrenamtlich aktiv, engagieren sich also in ihrer Freizeit freiwillig und ohne Bezahlung für andere Menschen.