Am Mittwoch wurde diese Fensterscheibe der Asylunterkunft in der Hasenheide beschädigt.
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Fürstenfeldbruck - Landrat Thomas Karmasin betont, dass Asylbewerber, die während des anhängigen Asylverfahrens oder nach einer eventuellen Ankerkennung nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, keinen Freibrief haben, zu randalieren und dabei mutwillig Sachbeschädigungen zu begehen oder gar Mitarbeiter des Landratsamtes zu beleidigen oder zu bedrohen.
Bei vorsätzlichen Sachbeschädigungen wird das Landratsamt in allen Fällen Strafanzeige erstatten und nach Möglichkeit Barleistungen für den Ersatz entstandener Schäden einbehalten. Im Falle der Beleidigung oder Bedrohung von Mitarbeitern sei diesen ein weiterer Umgang mit den Tätern nicht zuzumuten, weshalb in diesen Fällen Hausverbote für das Landratsamt ausgesprochen werden. Man dürfe erwarten, dass Asylbewerber das Eigentum ihrer Gastgeber pfleglich behandeln. Es sei völlig inakzeptabel, dass einzelne Asylbewerber Einrichtungsgegenstände mutwillig zerstören. Er werde auch nicht dulden, dass Asylbewerber Mitarbeiter unflätig beschimpfen oder gar mit dem Tode bedrohen. Die Betreffenden müssten schnellstmöglich erkennen, dass ein solches Verhalten bei uns nicht folgenlos bleibe, sagte der Landrat. Ergänzend weist der Landrat noch darauf hin, dass auch bei straffälligen anerkannten Asylbewerbern ausländerrechtliche Konsequenzen, wie die Versagung von Aufenthaltstiteln oder der Erlass von Ausweisungsverfügungen, in Betracht kommen, wodurch merkliche Nachteile bei der Leistungsgewährung oder beim Familiennachzug entstehen.
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