Gilching – Was einerseits den Häuslebauer freut, freut nicht gleichermaßen die Nachbarn. Ziel einer umstrittenen Novellierung der Bayerischen Bauordnung ist, durch Reduzierung der Abstandsflächen mehr Baurecht auf eigenem Grundstück zu ermöglichen. Der Gemeinderat in Gilching ging eigene Wege und erließ in der Ratssitzung am Dienstag eine für die Kommune gültige Satzung.
Was Deutschlandweit schon gültig ist, solle durch die Novellierung jetzt auch in Bayern eingeführt werden. Danach werden in Gemeinden unter 250000 Einwohner die Abstandsflächen zum Nachbarn neu berechnet und gleichzeitig reduziert. Statt ein „H“ wie bisher, gleichbedeutend mit einer Wandhöhe ohne Dach, will der Freistaat künftig bei privaten Bauvorhaben nur noch 0,4 H Abstandsfläche anrechnen. Bei einem Neubau mit zehn Metern Wandhöhe mussten bisher zehn Meter Abstandsfläche berücksichtigt werden. Künftig wären es nur noch vier Meter. Die Höhe von Dächern wird je nach Neigung be- und prozentual dazu gerechnet.
„Letztendlich aber würden die neuen Bauvorhaben näher an die bestehende Bebauung heranrücken und der oft kritisierten Verdichtung in gewachsenen Vierteln Vorschub leisten“, kritisierte Bürgermeister Manfred Walter in der jüngsten Bauausschusssitzung. Weshalb es unter anderem in der so genannten Waldkolonie schon jetzt etliche Beschwerden der Anwohner gab. Um dem Einhalt zu bieten, erstellte die Gemeinde nun eine eigene Satzung, die das Abstandsflächenrecht individuell regelt. Beschlossen wurde, anstelle der vom Freistaat vorgegebenen 0,4 H künftig 0,8 H Abstandsfläche – bei zehn Metern Wandhöhe gleich acht Meter Abstand - festzuschreiben. Kommt dieser Berechnung noch die Dachneigung hinzu, sind weitgehend wieder die alten Bedingungen gegeben, betonte Walter. „Ob unsere Satzung letztendlich rechtssicher ist, kann bisher weder ein Jurist noch eine Behörde vorhersagen. Das wird die Zukunft zeigen.“ Verabschiedet wurde sie einstimmig. LeLe