
Germering - Weil er in der Nacht ohne Beleuchtung unterwegs war, ist ein 16-jähriger Jugendlicher aus Germering in unmittelbarer Folge dieses Umstandes zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Am vergangenen Samstag, den 06.06.2020 fiel einer Streife der Germeringer Polizei gegen 00.40 Uhr ein Fahrradfahrer in der Hofmarkstraße auf, der von der Landsberger Straße kommend in Richtung Bahnhof ohne Beleuchtung unterwegs war. Die Beamten nahmen umgehend die Verfolgung des Radfahrers auf, um diesen zu kontrollieren. Da der junge Mann trotz mehrfacher Aufforderungen über den Außenlautsprecher des Streifenwagens keine Anstalten machte anzuhalten, fuhr der Streifenwagen neben ihm her und hupte. Aufgrund dessen erschrak der Radler und fuhr in der Folge in die linke Fahrzeugseite des Streifenwagens. Dadurch brach das Spiegelgehäuse des linken Außenspiegels ab und die linke vordere Fahrzeugseite wurde verkratzt, so dass ein Sachschaden von mindestens 1000 Euro entstand. Durch den Zusammenstoß stürzte der Jugendliche zu Boden und verletzte sich an beiden Knien. Eine medizinische Erstversorgung seiner Verletzungen wurde durch einen sofort verständigten Rettungswagen gewährleistet.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest bei dem gestürzten 16-jährigen Anlagenmechaniker aus Germering ergab einen Wert von 0,66 Promille. Die Polizisten staunten bei einer im Anschluss durchgeführten Durchsuchung des jungen Mannes nicht schlecht, als sie auf zwei Schusswaffen stießen, die umgehend sichergestellt wurden (siehe Foto). Dabei handelt es sich um eine Softairwaffe und eine Gaspistole, für deren Führen er keine Berechtigung haben kann. Beide Waffen befanden sich in umgeladenem Zustand. Der 16-Jährige wurde im Anschluss zur PI Germering gebracht. Dort musste er sich wegen dem Waffenfund einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Nach einer im Anschluss ebenfalls noch notwendigen Blutentnahme wurde er seinen Eltern in Germering übergeben. Gegen den jungen Germeringer läuft nun ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol und ein Verfahren wegen Verstoßes nach dem Waffengesetz. Text: Andreas Ruch