
Olching - Zu einer handfesten körperlichen Auseinandersetzung kam es am letzten Donnerstagabend gegen kurz vor 20.00 Uhr vor einem Supermarkt in der Feursstraße in Olching. Ein 14jähriger Olchinger war telefonisch zur Örtlichkeit gebeten worden. Als er dort dann eingetroffen ist, wurde er von einem 16jährigen attackiert. Dabei wurde er zu Boden gedrückt und dann wurde auf ihn eingeschlagen. Der junge Mann konnte den Schlägen ausweichen und blieb deshalb unverletzt. Da das Opfer im Vorfeld bereits eine entsprechende Vorahnung hatte, war er von seiner Mutter und deren Lebensgefährten begleitet worden. Der Lebensgefährte ging nun dazwischen und wollte dem 14jährigen zu Hilfe kommen. Allerdings wurde er dabei von drei bis vier weiteren Personen angegriffen und schließlich vom Haupttäter ins Gesicht geschlagen. Der Geschädigte, ein 34jähriger Gröbenzeller, erlitt dabei ein Hämatom am rechten Auge und Schürfwunden. Als jetzt auch die Mutter ihrem Lebensgefährten zu Hilfe kam und einen Schläger festhielt, schubste dieser die Frau gegen eine Hauswand. Im Anschluss rannten die Täter weg. Die 31jährige Dame trug leichtere Verletzungen am Hals und im Brustbereich davon.
Der Haupttäter war dem Geschädigten namentlich bekannt. Er konnte deshalb kontaktiert und zur Dienststelle gebeten werden. Hier schilderte er den Vorfall ganz anders und erstattete seinerseits eine Gegenanzeige wegen Körperverletzung. Im Rahmen einer Befragung benannte er seine Mittäter und Zeugen. Bei den Mittätern soll es sich um drei Olchinger im Alter von 17 und 18 Jahren handeln. Bei der Aufnahme des Sachverhaltes vor Ort wurden die eingesetzten Polizeibeamten von einem 14jährigen aus der Gruppe heraus derart behindert, dass diesem ein Platzverweis ausgesprochen werden musste. Da er diesem aber trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachkam, wurde er in Gewahrsam genommen und später auf der Dienststelle seiner Mutter übergeben. Die weiteren Ermittlungen hielten die Polizei Olching das ganze Wochenende über auf Trapp. Der tatsächliche Grund für die körperliche Auseinandersetzung der beiden Jugendlichen dürfte sich wohl erst nach den Vernehmungen der zahlreichen Zeugen und anderweitig Beteiligten herausstellen. Neben einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft wird auch ein Bericht ans Jugendamt erfolgen, das zeitnah von den Vorfällen in Kenntnis gesetzt wird.