Am Sonntag, dem 13.06.2021, erschien um 01:20 Uhr ein 24-jähriger Olchinger in einem Schnellrestaurant im Gewerbepark Geiselbullach. Ungeachtet der Tatsache, dass das Restaurant für den Kundenverkehr lediglich bis 01:00 Uhr geöffnet war und die Mitarbeiter im Begriff waren das Lokal zu schließen, wollte er eine Essensbestellung aufgeben und forderte bedient zu werden.
Die Waffe konnte sichergestellt werden. Es handelte sich um einen Schreckschussrevolver, für den ein Olchinger keine Erlaubnis besaß.
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Olching - Am Sonntag, dem 13.06.2021, erschien um 01:20 Uhr ein 24-jähriger Olchinger in einem Schnellrestaurant im Gewerbepark Geiselbullach. Ungeachtet der Tatsache, dass das Restaurant für den Kundenverkehr lediglich bis 01:00 Uhr geöffnet war und die Mitarbeiter im Begriff waren das Lokal zu schließen, wollte er eine Essensbestellung aufgeben und forderte bedient zu werden. Der „Gast“ wurde von einem 31-jährigen Mitarbeiter aus dem Lokal geleitet. Als der 24-jährige vor der Tür eine Waffe zog, verschloss der Mitarbeiter die Türe, zog sich zurück und die Polizei wurde verständigt. Der 24-Jährige entfernte sich ebenfalls, wurde aber noch im Nahbereich festgestellt und kontrolliert. Die Waffe konnte sichergestellt werden. Es handelte sich um einen Schreckschussrevolver, für den der Olchinger keine Erlaubnis besaß. Dazu war er alkoholisiert mit etwa 1,4 Promille. Gegen den 24-Jährigen wird wegen dieser Handlung ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung, Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz geführt.

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