Am Samstag, dem 12.06.2021, fand ein Verkehrsteilnehmer gegen 06:15 Uhr ein verunfalltes VW-Cabriolett auf dem Dach liegend neben der Fahrbahn in einem Waldstück zwischen Herrenzell und Vogach auf.
Am Samstag, dem 12.06.2021, fand ein Verkehrsteilnehmer gegen 06:15 Uhr ein verunfalltes VW-Cabriolett auf dem Dach liegend neben der Fahrbahn in einem Waldstück zwischen Herrenzell und Vogach auf.
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Vogach - Am Samstag, dem 12.06.2021, fand ein Verkehrsteilnehmer gegen 06:15 Uhr ein verunfalltes VW-Cabriolett auf dem Dach liegend neben der Fahrbahn in einem Waldstück zwischen Herrenzell und Vogach auf. Der Mitteiler konnte im und um das Fahrzeug herum keine Insassen feststellen und verständigte die Polizei. Den Unfallspuren zur Folge war das Fahrzeug in Fahrtrichtung nach links von der Fahrbahn abgekommen, touchierte dabei einen Baumstamm und fuhr dann auf einen Baumstumpf auf, wodurch es zum Überschlag kam. Der Verbleib des Fahrzeugführers blieb zu diesem Zeitpunkt ein Rätsel. Bei Ermittlungen an der Anschrift des Fahrzeughalters wurden die Beamten zunächst mit einem Lügenkonstrukt konfrontiert, bevor sich die Fahrereigenschaft eines 21-Jährigen aus dem Landkreis Aichach-Friedberg, zugleich Sohn des Fahrzeughalters, herausstellte. Der hatte vorsorglich bei einem Bekannten genächtigt und guten Grund seine Fahrereigenschaft verbergen zu wollen. Im und um das Fahrzeugwrack herum wurden Flaschen alkoholhaltiger Getränke aufgefunden, so dass die Annahme bestand, der Fahrzeugführer könnte unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

Gegen 09:00 Uhr bewahrheitete sich dies und bei dem 21-Jährigen wurden noch 0,7 Promille festgestellt, wobei sich der Unfall bereits um 02:30 Uhr ereignet haben soll. Der Führerschein war ihm nicht zu nehmen, da ihm bereits nach früheren Verkehrsdelikten mangelnde Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr attestiert und die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Immerhin blieb der Fahrzeugführer nahezu unverletzt, was angesichts des aufgefundenen Fahrzeugwracks nicht unbedingt zu vermuten war. Als Bilanz dieser Fahrt bleibt festzuhalten, die Verursachung eines geringen Flurschadens und eines Totalschadens am eigenen Fahrzeug, in Summe geschätzt 15.000 Euro, sowie ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtem Entfernens vom Unfallort.

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