Wie  bereits letzte Woche von der Gemeinde angekündigt wurde gestern die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung am Römerstein/Münchner Straße wieder geändert, so dass nunmehr wieder die alte Regelung gilt und der Römerstein wieder vorfahrtsberechtigt ist.
Wie bereits letzte Woche von der Gemeinde angekündigt wurde gestern die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung am Römerstein/Münchner Straße wieder geändert, so dass nunmehr wieder die alte Regelung gilt und der Römerstein wieder vorfahrtsberechtigt ist.
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Gilching - Wie  bereits letzte Woche von der Gemeinde angekündigt wurde gestern die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung am Römerstein/Münchner Straße wieder geändert, so dass nunmehr wieder die alte Regelung gilt und der Römerstein wieder vorfahrtsberechtigt ist. Um kurz vor 17.00 Uhr befuhr ein 23-jähriger Elektriker aus Gilching mit seiner Mutter als Beifahrerin am Römerstein in Richtung A 96. An der Kreuzung zur Münchner Straße wollte er nach links dorthin abbiegen. Weil er davon ausging, wie das in der Früh noch tatsächlich der Fall war, sich auf der vorfahrtsberechtigten Straße zu befinden, bog er nach links ab und übersah dabei die ihm nun vorfahrtsberechtigte entgegenkommende 22-jährige Fahrerin eines Mitsubishis. Die Arzthelferin aus Herrsching, die das Vorfahrtszeichen wahrgenommen hatte, fuhr ihm daraufhin nahezu ungebremst in die rechte Fahrzeugseite.  Glücklicherweise wurde bei der Kollision keiner der insgesamt drei Fahrzeuginsassen verletzt, so dass es nur bei einem Blechschaden von insgesamt 9000 Euro Sachschaden blieb.

Die beiden Unfallbeteiligten waren mit ihren Fahrzeugen bis zum Eintreffen der Streife bereits zur Seite gefahren, so dass es zu keinen größeren Verkehrsbehinderungen im Berufsverkehrs wegen dieses Unfalls kam. Während der Unfallaufnahme stellten die Polizisten fest, dass  viele von der A 96 kommende Autofahrer trotz geänderter Vorfahrtsschilder und der frisch überstrichenen gelben Fahrbahnmarkierungen an der besagten Kreuzung noch abbremsten und durchaus eine gewisse Verunsicherung bei vielen Verkehrsteilnehmern festzustellen war.  

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