Mittwochnacht kurz nach Mitternacht meldete ein Anwohner bei der Einsatzzentrale eine Ruhestörung auf dem Bahnhofplatz, wonach dort etwa 20 Jugendliche lautstark Fußball spielen würden. Vor Ort konnten kurze Zeit später von einer Streife der PI Germering noch sieben junge Männer allesamt aus Germering angetroffen werden.
Mittwochnacht kurz nach Mitternacht meldete ein Anwohner bei der Einsatzzentrale eine Ruhestörung auf dem Bahnhofplatz, wonach dort etwa 20 Jugendliche lautstark Fußball spielen würden.
Amper-Kurier

Germering – Mittwochnacht kurz nach Mitternacht meldete ein Anwohner bei der Einsatzzentrale eine Ruhestörung auf dem Bahnhofplatz, wonach dort etwa 20 Jugendliche lautstark Fußball spielen würden. Vor Ort konnten kurze Zeit später von einer Streife der PI Germering noch sieben junge Männer allesamt aus Germering angetroffen werden. An der Einsatzörtlichkeit befanden sich zudem bereits auch zwei Streifen der Bundespolizei, so dass alle sieben „Fußballspieler“ einer Identitätsfeststellung unterzogen werden konnten. Dabei verhielt sich ein 18-Jähriger bereits polizeibekannter junger Mann schon von Beginn der Kontrolle uneinsichtig, provozierend und absolut unkooperativ. Während der laufenden Kontrolle filmte er die beiden Germeringer Polizeibeamten mit seinem Handy. Daraufhin wurde er zunächst zur  Unterlassung und Löschung des Videos aufgefordert, was er im Anschluss scheinbar auch tat.

Um sich von der Löschung zu überzeugen, wurde sein Mobiltelefon kurze Zeit später mit ihm zusammen gesichtet. Dabei wurde festgestellt, dass sich das vermeintlich gelöschte Video nach wie vor auf dem hochwertigen Marken-Handy befand, zudem war das Video mit einem  typischen Kommentar einer Bearbeitungs-App versehen. Folglich wurde diese App von den durchaus Handy-affinen Polizisten gesichtet, wobei festgestellt wurde, dass das vermeintlich gelöschte Video bereits über die App im Netz veröffentlicht wurde. Die beiden Polizisten waren dabei klar zu erkennen.  Somit war ein Verstoß nach § 22 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)  gegeben, wonach Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Daher wurde das Mobiltelefon des 18-Jährigen zur Beweissicherung für das Verfahren beschlagnahmt, was dem jungen Mann sichtlich gar nicht behagte. Zudem wurde ein Platzverweis an alle Ruhestörer erteilt, so dass die Nachtruhe der Anwohner vom Bahnhofsplatz wieder hergestellt war.    

Andreas Ruch/PI Germering

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