Fürstenfeldbruck – Am Vormittag des 12. Oktober ging bei der Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck eine Meldung über einen unerlaubten Drohnenflug im östlichen Stadtgebiet ein. An der Einsatzörtlichkeit in der Emmeringer Straße konnte der 38-jährige Drohnenpilot aus dem Raum Regensburg festgestellt werden. Dieser war im Auftrag eines Maklerbüros tätig, Aufnahmen eines Wohnhauses zu fertigen. Dabei fotografierte er nicht nur das beauftragte Objekt, sondern lichtete auch Nachbargrundstücke aus der Luft mit ab. Eine entsprechende Erlaubnis für Flüge über Wohngebiete konnte er nicht vorweisen. Ebenso fehlte der Drohne eine notwendige Registrierung. Daher erwartet den Fotografen nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die Polizei weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Drohnen, insbesondere Modelle mit Kameras, einer Vielzahl von Regeln unterliegen. Für diese Drohnen wird in aller Regel eine Registrierung mit Kennzeichnung beim Luftfahrtbundesamt benötigt. Eine gesonderte Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen und mitgeführt werden, und für größere Modelle wird sogar eine Art Führerschein in Form eines Kompetenznachweises benötigt. Vor Abflug liegt die Überprüfung über die Einhaltung der Regeln vollumfänglich beim Drohnenpiloten. red