Nicht jeder, der arbeitet, hat Anspruch auf den seit Januar geltenden Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto: „Minderjährige Jugendliche, Auszubildende, Praktikanten, Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche sind von der neuen Regelung ausgenommen“, weiß Petra Timm, Unternehmenssprecherin beim Personaldienstleister Randstad. Denn Minderjährige gelten nicht als Arbeitnehmer und sollen sich zunächst auf eine gute Schul- und Berufsausbildung konzentrieren.
Fürstenfeldbruck - „Es ist eine große Freude und Ehre, dass unmittelbar nach der zentralen Aussendungsfeier der 57. Sternsingeraktion der Erzdiözese München – Freising, die dieses Jahr in der Klosterkirche Fürstenfeld stattfand, das Landratsamt Fürstenfeldbruck mit seinen Mitarbeitern den Segensspruch erhält“, so die stellvertretende Landrätin Martina Drechsler.