Landkreis - Nach einer Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt von Montag, den 16. März 2020, bis Sonntag, den 19. April 2020, grundsätzlich ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten in Bayern.