Nun steht fest, wie das ehemalige Hotel an der Sonnenstraße in Gilching künftig genutzt werden soll. Letzte Woche teilte die Regierung von Oberbayern mit, dass es seit Dezember als neues Übergangswohnheim zur Unterbringung von Spätaussiedler sowie jüdischen Emigranten eröffnet wurde.
Nun steht fest, wie das ehemalige Hotel an der Sonnenstraße in Gilching künftig genutzt werden soll.
Petra Ginter

Gilching – Nun steht fest, wie das ehemalige Hotel an der Sonnenstraße in Gilching künftig genutzt werden soll. Letzte Woche teilte die Regierung von Oberbayern mit, dass es seit Dezember als neues Übergangswohnheim zur Unterbringung von Spätaussiedler sowie jüdischen Emigranten eröffnet wurde. Platz ist für 61 Personen. Die Einrichtung dient somit vor allem der Aufnahme so genannter Kontingentflüchtlingen des „Humanitären Aufnahmeprogramms“ sowie von Personen aus dem „Resettlement-Programm“ des Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, das sich an Personen mit besonderem Schutzbedarf richtet. Übergangswohnheime werden als staatliche Einrichtungen von den Bezirksregierungen betrieben.

Das Prozedere sieht folgendermaßen aus: Die Bewohne reisen legal über eines der bestehenden Aufnahmeprogramme in die Bundesrepublik Deutschland ein. Sie müssen nach ihrer Ankunft kein gesondertes Asylverfahren mehr durchlaufen, sondern verfügen bereits bei der Einreise über einen Aufenthaltsstatus, der es ihnen erlaubt, eine Arbeitsstelle anzunehmen sowie selbst eine Wohnung anzumieten. Bis die aufgenommenen Personen eigenständigen Wohnraum gefunden haben, erfolgt die Unterbringung in einem Übergangswohnheim. Die zentral in Gilching gelegene Unterkunft verfügt über 22 Zimmer mit jeweils eigenem Bad mit Dusche und WC, dazu gibt es einen gemeinsamen Küchenbereich. Einige Zimmer verfügen darüber hinaus zusätzlich über Anschlüsse für eigene Küchen. Anfang Dezember sind bereits die ersten Personen eingezogen. Dabei handelt es sich um neu im Bundesgebiet aufgenommene Personen aus der Ukraine, die in Gilching zunächst die gemäß der Einreisequarantäneverordnung (EQV) vorgeschriebene Einreisequarantäne verbringen werden. Eine weitere Familie wird zeitnah folgen.    LeLe

Kategorie

Das könnte Sie auch interessieren

Landkreis – Mit dem Start des regionalen Bikesharing-Systems „MyRadl“ sind die in den vergangenen Jahren im Landkreis Fürstenfeldbruck aufgebauten Mobilitäts- und Radpunkte jetzt vollständig ausgestattet.

Fürstenfeldbruck/Emmering – Bei wunderschönem Wetter war die Gedenkveranstaltung zur Feier des über 80 Jahre währenden Friedens in unserer Heimat sichtlich gelungen – musikalisch untermalt von der Stadtkapelle Fürstenfeldbruck.

Maisach – Bürgermeister Hans Seidl freut sich: Das lokale Freibad ist bereit für die Besucherschar. „Die Wassertemperatur ist angenehm warm“, gibt er zufrieden kund. Die Rutsche überzeugt das Gemeindeoberhaupt ebenfalls. Freibad-Referent Max Schmid (rechts) gibt ebenfalls grünes Licht. Diesen Donnerstag, an Christi Himmelfahrt, 14.

Puchheim – An einem seiner letzten Arbeitstage wurden Armin und Carola Beck im Haus der Begegnung von Erstem Bürgermeiste Norbert Seidl als „Beste Nachbarn“ ausgezeichnet. Die Ehrung fand in kleinem Kreis statt und wurde im Anschluss bei einer gemütlichen Runde mit Kaffee und Kuchen fortgesetzt.

Fürstenfeldbruck – Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck und die Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck GmbH (WBG) haben nun den Vertrag für ein neues gemeinsames Wohnungsbauprojekt unterzeichnet.

Puchheim – Während der Pfingstferien gelten für das Puchheimer Schwimmbad, Gernerplatz 2, die nachstehenden Öffnungszeiten. Samstag, 23. Mai: 9 bis 16 Uhr, Sonntag, 24. Mai und Montag, 25. Mai: geschlossen, Dienstag, 26. Mai, Mittwoch, 27. Mai und Donnerstag, 28. Mai: 12 bis 19 Uhr, Freitag, 29. Mai und Samstag, 30. Mai: 9 bis 16 Uhr, Sonntag, 31.

Maisach – „Das ist ja eine wunderbare Aktion“, oder „Toll, was ihr da macht!“, lobten staunend einige Passanten, als sie Anfang Mai an der Maisacher Bahnunterführung vorbeikamen.

Olching – Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Fürstenfeldbruck warnt davor, in der Natur herumliegende tote Tiere oder anderes Verdächtiges wie z.B. Kadaverreste oder Köder anzufassen.