Am Zitzstaudengraben wurden zwei verendete Rotmilane gefunden.
Am Zitzstaudengraben wurden zwei verendete Rotmilane gefunden. Symbolfoto
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Olching – Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Fürstenfeldbruck warnt davor, in der Natur herumliegende tote Tiere oder anderes Verdächtiges wie z.B. Kadaverreste oder Köder anzufassen.

Hundehalter sollten Ihre Vierbeiner an der Leine führen und verhindern, dass Hunde in Kontakt mit anderen toten Tieren oder Kadaverresten geraten. Diese Warnung gilt für das Gemeindegebiet Olching.

Anlass für den Warnhinweis ist der Fund zweier verendeter Rotmilane. Dabei handelt es sich um streng geschützte Greifvögel. Die toten Vögel wurden am Gehölzrand des Zitzstaudengrabens im Gemeindegebiet Olching entdeckt. Die Todesursache ist noch unklar. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die Tiere vergiftet wurden. Um dies zu klären, lässt die Untere Naturschutzbehörde die Vögel obduzieren. Die endgültigen Ergebnisse liegen noch nicht vor. Im Falle einer Vergiftung der Tiere besteht die Gefahr, dass das verwendete Gift durch Berührung von herumliegenden Kadavern oder Ködern auf Menschen oder Hunde übertragen wird.

Der Rotmilan ist nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Die vorsätzliche Tötung eines streng geschützten Wildtieres kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden (§ 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Die Polizei Olching hat die Ermittlungen aufgenommen.

Bevölkerung ist zur Mithilfe aufgerufen

Die Aufklärung solcher illegalen Wildtiertötungen ist schwierig, deshalb haben der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) ein gemeinsames Projekt „Tatort Natur: Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ ins Leben gerufen. Unter www.tatort-natur.de werden Hinweise aus der Bevölkerung entgegengenommen.

„Wer draußen unterwegs ist und einen toten Wildvogel oder Köder findet, sollte unbedingt die zuständige Polizeiinspektion informieren und uns über www.tatort-natur.de Hinweise geben“, sagt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz.

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).

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