Heuer ist bekanntlich vieles, wenn nicht alles anders. So mussten wegen der Corona-Pandemie das Volksfest und das Altstadtfest abgesagt werden. Nun tastet man sich vorsichtig an die noch ausstehenden städtischen Veranstaltungen heran und versucht, diese - soweit möglich und erlaubt – durchzuführen, wenn auch in veränderter Form.
Die Leonhardifahrt, d.h. der Umzug durch die Innenstadt, wird dieses Jahr nicht stattfinden
Stadt Fürstenfeldbruck

Fürstenfeldbruck - Heuer ist bekanntlich vieles, wenn nicht alles anders. So mussten wegen der Corona-Pandemie das Volksfest und das Altstadtfest abgesagt werden. Nun tastet man sich vorsichtig an die noch ausstehenden städtischen Veranstaltungen heran und versucht, diese - soweit möglich und erlaubt – durchzuführen, wenn auch in veränderter Form.

Die Leonhardifahrt, d.h. der Umzug durch die Innenstadt, wird dieses Jahr nicht stattfinden können. In Abstimmung mit Oberbürgermeister Erich Raff, Brauchtumsreferentin Birgitta Klemenz und Pfarrer Otto Gäng, Leiter der Pfarrverbandes Fürstenfeld, wird jedoch in der Klosterkirche am 24. Oktober um 13.30 Uhr das Votivamt zelebriert. Dieses geht zurück auf das Jahr 1743. Damals gelobten die Brucker Bürger bei einer Viehseuche für die Zukunft einen feierlichen Gottesdienst am Leonhardstag. Ein Ritt ist übrigens nicht überliefert. Später gab es wohl einen Ritt durch die Leonhardikirche, wie die ursprünglich größeren und später kleiner gemauerten Portale vermuten lassen. Die erste Leonhardifahrt im heutigen Sinne fand 1921 statt, seit 1966 wird sie alljährlich veranstaltet. In der Klosterkirche finden 130 Besucher unter Einhaltung der Abstandsregeln Platz.

Der Herbstmarkt muss als Großveranstaltung aufgrund des Bund-/Länderbeschlusses vom 17. Juni ausfallen. Stattdessen wird zur Stärkung des regionalen Gewerbes am Samstag, den 24. Oktober, einen Shopping-Aktionstag geben. Ausgehend von einer Umfrage beim Einzelhandel wurde aus den Ideen und Anregungen von der Verwaltung ein Konzept erarbeitet, das mit der derzeit gebotenen Vorsicht zum lokalen Einkauf und Verweilen in der Innenstadt beziehungsweise am Geschwister-Scholl-Platz einlädt. Unter anderem wird die Hauptstraße zur Fußgängerzone, auf den umliegenden Plätzen finden kleine Aktionen statt: Auf dem Volksfestplatz und dem Geschwister-Scholl-Platz gibt es Fahrgeschäfte und kleine Leckereien, am Niederbronnerplatz ist die Kulturkuppel des Bezirks Oberbayern mit ihrer audio-visuellen Performance „Kosmos Oberbayern“ zu Gast.Die Gedenkfeier zum Volkstrauertag findet am 15. November wie gewohnt um 11.30 Uhr am Leonhardplatz statt. Der vorangehende Gottesdienst wird im Freien zelebriert.

Vom Viehmarktplatz auf den Volksfestplatz verlegt wird der Christkindlmarkt. Dort steht ausreichend Platz zur Verfügung, um ein Hygienekonzept mit Höchstbesucherzahl, Abstandregeln, Maskenpflicht etc. sinnvoll umzusetzen. Ebenfalls in enger Abstimmung mit OB Raff, Birgitta Klemenz und Pfarrer Gäng wurde entschieden, dass das Luzienhäuschen-Schwimmen heuer leider in der gewohnten Form nicht stattfinden kann. Eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung der bestehenden Hygieneregeln kann nicht gewährleistet werden. Die Sparkasse hatte bereits zuvor mitgeteilt, dass bis Ende des Jahres in der Innenstadt-Geschäftsstelle keine Ausstellungen erfolgen werden. Dies hätte auch die Häuserl betroffen.

Am Luziatag, den 13. Dezember, wird es zumindest den Gottesdienst in der Kirche St. Magdalena geben, um das Gelöbnis aus dem Jahr 1785 einzuhalten. Damals suchte es ein großes Hochwasser Bruck heim. Daraufhin gelobten die Gemeindebürger, jeweils am 13. Dezember einen Gottesdienst zu feiern. Dabei wurden von vielen Bruckern Nachbildungen ihrer Häuser zum Gottesdienst mitgebracht und danach in der Amper eingesetzt. Irgendwann ist der Brauch dann eingeschlafen und wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg durch den Brucker Lehrer Georg Kachelriß wieder belebt.

Zu den einzelnen Veranstaltungen und deren Ablauf wird es rechtzeitig Informationen geben. Voraussetzung für eine Durchführung aller Veranstaltungen ist, dass diese zum angedachten Zeitpunkt rechtlich möglich und mit Blick auf das Infektionsgeschehen verantwortbar sind.

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