
Fürstenfeldbruck - Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass trotz der andauernden Einschränkungen wegen der Coronakrise die gesetzlichen Fristen, bis wann die jeweilige Personengruppe den Umtausch des Papierführerscheins in das gültige Scheckkartendokument vollzogen haben muss, bestehen bleiben. Für die Inhaber grauer und rosaner Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bedeutet das, dass diese Dokumente nur noch bis zum 19. Januar 2022 gültig sind. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist bei etwaigen Polizeikontrollen mit einem Bußgeld zu rechnen.
Die Pandemiesituation brachte es mit sich, dass das Jahr 2020 nicht im erwarteten Maß für die Umtauschvorgänge genutzt werden konnte, sodass noch eine erhebliche Anzahl an Anträgen ausstehen dürfte. Diese sollten spätestens bis zum Stichtag am 19. Januar 2022 gestellt werden. Die betreffenden Inhaber werden gebeten, das gesamte Jahr 2021 zur Erledigung dieses gesetzlichen Erfordernisses zu nutzen, damit zum Ende der Umtauschfrist der sogenannten „1. Staffel“ der Andrang nicht zu groß wird.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite www.lra-ffb.de/mobilitaet-sicherheit/fuehrerschein. Insbesondere wird auch auf ein der derzeitigen Situation angepasstes postalisches Antragsverfahren hingewiesen. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Fahrerlaubnis-behörde per Mail an fahrerlaubnis@lra-ffb.de oder telefonisch unter Tel. 08141 519836. Es wird darum gebeten, Terminreservierungen über die Internetseite des Landratsamtes (www.lra-ffb.de) oder telefonisch durchzuführen. red