
Landkreis – Zur Anregung, Schulen im Hinblick auf Reiserückkehrer aus Risikogebieten, insbesondere Italien, vorsorglich zu schließen beziehungsweise Einschränkungen für Personen, die aus diesen Gebieten einreisen, auszusprechen, verweist Dr. Bettina Leins-Beierle vom Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck an die Hinweise des Bayerischen Kultusministeriums zum weiteren Verfahren unter www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6866/coronavirus-alle-informationen-fuer-schulen-auf-einen-blick. Darin, sowie im angehängten Merkblatt, finden sich Hinweise und Empfehlungen für Urlaubsrückkehrer.
Die oben stehenden Regelungen zu den Verdachts- und Kontaktfällen behalten auch nach den jüngsten Ereignissen ihre Gültigkeit und sind selbstredend auf neue Risikogebiete anzuwenden. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Schülern, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, wird angeraten, unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte zu vermeiden und, sofern das möglich ist, zu Hause zu bleiben. Die Schule ist umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme am Unterricht als entschuldigt. Sofern kein Aufenthalt in einem Risikogebiet vorlag, bleibt die Schulpflicht grundsätzlich unberührt, d.h. sind keine Einzelmaßnahmen durch das Gesundheitsamt angeordnet, findet eine Teilnahme am Unterricht statt. Die aktuellen Risikogebiete werden auf der Seite des Robert-Koch-Institutes veröffentlicht: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.
Dort findet man auch alles Wissenswertes in Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
Das o.g. Merkblatt enthält auch Informationen zu empfohlenen Schutzmaßnahmen und Hygiene. Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass sich die Schüler an die Richtlinien des Kultusministeriums, die ja per Merkzettel an die Schüler und Eltern weitergegeben wurden, halten. Im Falle von nachgewiesenen Erkrankungsfällen, begründeten Verdachtsfällen und Kontakten zu nachgewiesenen Krankheitsfällen werden durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt weitere Maßnahmen durchgeführt. Grundsätzlich gilt: Alle Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, d.h. sie müssen geeignet, erforderlich und angemessen für das zu erreichende Ziel sein. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Die örtlich zuständigen Gesundheitsämter halten sich selbstverständlich an die landes- und/oder bundesweit aufgestellten Richtlinien; gleichzeitig ist es ihre Verantwortung, den Besonderheiten vor Ort – wenn welche vorliegen – gerecht zu werden. Im Landkreis Fürstenfeldbruck werde dies entsprechend gehandhabt, dies bedeute aber in der Konsequenz, dass derzeit nicht vorbeugend alle Schulen geschlossen werden können. red