Bereits zum 31. Mal führt der Kreisverband in diesem Jahr den Wettbewerb „Der grüne und blühende Landkreis" durch.
Bereits zum 31. Mal führt der Kreisverband in diesem Jahr den Wettbewerb „Der grüne und blühende Landkreis" durch.
Horst Stegmann

Landkreis – Bereits zum 31. Mal führt der Kreisverband in diesem Jahr den Wettbewerb „Der grüne und blühende Landkreis" durch. Dazu werden Freizeitgärtner für die Teilnahme gesucht (Beispielfoto: Naturgarten der Olchinger Familie Sailer 2017, Foto: Horst Stegmann).

Sinn und Zweck

Durch den Wettbewerb sollen die Bürger angeregt werden, ihren unmittelbaren Lebensraum umweltbewusst zu gestalten und zu pflegen. Gute Beispiele werden besonders herausgestellt und sollen zum Nacheifern anregen. Dieses Jahr lautet das Schwerpunktthema „Insektengarten“. Blumenwiesen setzen eine gewisse Gartengröße voraus und sind deswegen nur eines von vielen Kriterien. Bewertet werden vor allem auch insektenfreundliche Stauden und Gehölze, Sommerblumen (auch in Blumenkästen), aber auch Nisthilfen. Auch ein entsprechend gestalteter und bepflanzter Balkon oder eine Dachterrasse kann einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz leisten und darf selbstverständlich gemeldet werden. Das Thema „Insektengarten“ schließt allerdings wie bisher nicht aus, dass auch Gärten bzw. Teilbereiche mit anderen Schwerpunkten gemeldet werden können, die dann außerhalb dieser Kategorie bewertet werden.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Haus-, Wohnungs- und Gartenbesitzer bzw. -mieter im Landkreis. Selbstverständlich sollten die Gärten über dem Durchschnittsniveau liegen. Kleine Reihenhausgärten können genauso gemeldet werden wie große Siedlergärten und landwirtschaftliche Anwesen. Natürlich werden keine „Äpfel mit Birnen“ verglichen – die z.B. in sehr kleinen Gärten naturgemäß eher begrenzten Möglichkeiten werden entsprechend gewichtet.

Kriterien / Bewertung

Es wird auf genau definierte Bewertungskriterien verzichtet. Die Gärten werden so beurteilt, dass den jeweils besonderen Umständen (z. B. Lage und Größe des Gartenteils) Rechnung getragen wird. Die Bewertung erfolgt durch die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege des Landratsamtes. Es werden je nach Anmeldungen ca. zehn Preisträger ermittelt. Dabei wird keine Rangfolge festgelegt. Die Begehung der Gärten wird voraussichtlich in der 27. oder 28. Kalenderwoche erfolge, und die Teilnehmer werden individuell über den Zeitrahmen der Begehung informiert.

Preise

Die Würdigung ist ideeller Art. Alle Preisträger erhalten im Rahmen der festlichen Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes eine Urkunde und ein blumiges Geschenk.

Anmeldung

Die Anmeldungen können formlos unter Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer bevorzugt per Mail mit einem kurzem Hinweis auf den Gestaltungsschwerpunkt bis spätestens kommenden Samstag, 27. Juni über die Geschäftsstelle (Kreisverband für Gartenbau und Landespflege, Horst Stegmann, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck) erfolgen. Weitere Kontaktdaten: E-Mail postfach@garten-ffb.de, Fax 08141 519-219363, Telefon 08141 519-363 oder 519-923.

Corona-Maßnahmen

Die Jury besteht dieses Jahr nur aus der Kreisfachberatung unter Mund-Nasen-Schutz. Wenn der Garten nicht über das Haus betreten werden muss, kann die Besichtigung nach vorheriger Terminabstimmung auch ohne Teilnahme von Besitzer bzw. Mieter erfolgen. Ansonsten werden auch sie gebeten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.   red

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