Am Puchheimer Volksfest gab es für die Polizei einiges zu tun
Michela Schöllhorn/pixelio.de
Puchheim - Es kommt sicherlich häufiger vor, dass Personen vom Festwirt oder dem von ihm beauftragten Sicherheitsdienst ein Hausverbot erteilt bekommen. In der Regel betrifft dies die Polizei nicht, sie wird auch gar nicht verständigt. Nur wenn der Festplatz-Verwiesene sich einfach nicht daran halten will, wird die Polizei hinzugezogen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Überhaupt nicht einsichtig war an diesem Volksfestwochenende ein 20-jähriger Puchheimer, der schon am Freitag ein Hausverbot erhielt, sich nicht daran hielt und deshalb der Polizei übergeben wurde. Nachdem er, vermutlich alkoholbedingt, weiterhin uneinsichtig blieb, musste er das Ende des Volksfestbetriebs in Polizeigewahrsam verbringen. Glaubte man, dass einige Stunden in einer Polizeizelle zur Einsicht führen, man würde irren. Neuer Tag, neues Glück. Am Samstag begab er sich erneut auf das Festgelände, mit dem Ergebnis, dass er erneut der Polizei übergeben wurde. Allerdings reichte dieses Mal ein polizeilicher Platzverweis aus. Es besteht also noch Hoffnung.
 
Gegen das Sammeln von Erinnerungsstücken spricht grundsätzlich nichts. Wenn diese allerdings ohne Bezahlung einfach mitgenommen werden, dann ist es Diebstahl. Gemeint sind die Maßkrüge aus dem Festzelt. Am Freitag und Samstag waren es insgesamt sieben Maßkrug-Diebe, die die Polizei Gröbenzell feststellen konnte. Einer davon, ein 17-jähriger Münchner, klemmte sich auch gleich noch eine Warnbarke unter den Arm und dachte wohl es fällt nicht auf. Noch frecher waren ein 16-jähriger Gröbenzeller und ein 17-jähriger Olchinger. Sie wollten gar eine Bierbank aus dem Festzelt mitnehmen. Frechheit siegt aber nicht immer, sie schafften es gerademal bis zum Zeltausgang, bevor sie vom Sicherheitsdienst angehalten wurden. Nachdem auch ihre versuchte Flucht nicht gelang, hatten sie aber eine Ausrede parat. Sie wollten die Bank lediglich vor Zerstörung schützen.
 
Eine 17-jährige aus Olching fiel einer Polizeistreife auf, als sie mit ihrem Fahrrad gegen die Absperrungen am Fahrradabstellplatz fuhr und dabei fast zu Sturz kam. Anschließend fuhr sie aber unbeirrt weiter und wollte auch den Aufforderungen stehen zu bleiben nicht Folge leisten. Sie konnte schließlich von einem weiteren Beamten gestoppt werden, wobei, wie schon vermutet, klar wurde, warum sie nicht stehen bleiben wollte. Mit über 1,6 Promille war sie absolut Fahruntüchtig und muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. Wenigstens kam sie sicher nach Hause. Sie wurde von ihrem Bruder abgeholt.
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