Landrat Karmasin will Klarheit von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft
S-Bahn München
Landkreis -Die jüngst bekannt gewordenen Fälle, in denen die S-Bahn München bei Verspätungen Zughalte ausfallen lässt, haben Landrat Thomas Karmasin veranlasst, sich an Dr. Johann Niggl, den Geschäftsführer der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) zu wenden. Die BEG bestellt für den Freistaat Bayern das Fahrplanangebot der S-Bahn und unterstützt laut Presseberichten grundsätzlich das Auslassen von S-Bahnhöfen, damit sich das Gesamtsystem nach einer Betriebsstörung möglichst schnell erholen kann.  
Hierzu stellt Landrat Karmasin fest: „Als Landrat eines Landkreises, auf dessen Gebiet drei S-Bahn-Linien zu 16 S-Bahnhöfen verkehren, kann ich ein solches „Konzept“ nicht akzeptieren. Diese drei Linien sind für uns als Bayerns am zweitdichtest besiedelter Landkreis elementare Verkehrsadern im Kampf gegen den Verkehrsinfarkt und das Gerüst, auf denen unser Regionalbuskonzept aufbaut. Jeder einzelne Fall eines ausgelassenen Zughaltes führt zu weiteren Verwerfungen in der Fläche und zu etwas mehr Vertrauensverlust gegenüber dem Öffentlichen Nahverkehr.“
Nachdem Betriebsstörungen des S-Bahn-Netzes nahezu täglich auftreten, würde dies konsequenterweise bedeuten, dass auch täglich S-Bahnhöfe ohne den im Fahrplan vorgesehenen Halt durchfahren werden. Für ein realistisches Bild der Misere fordert Karmasin Antworten auf folgende Fragen:
- Welche S-Bahnhöfe waren heuer schon wie oft von solchen ausgefallenen Zughalten betroffen?
- Mit welchen Konsequenzen hat ein Fahrgast bei Fahrausweiskontrollen zu rechnen, wenn er von einer nachfolgenden Station ohne hierfür gültigen Fahrausweis wieder zurückfahren muss?
- Können Fahrgäste mit einer Fahrgelderstattung rechnen, wenn eine Anschlussverbindung (SPNV oder ÖPNV) verpasst oder ggf. ein Taxi bestellt werden muss?
Der Landrat befürchtet, dass es für DB Regio wirtschaftlich lukrativ sein könnte, bei Störfällen S-Bahnhöfe auszulassen anstatt sogenannte Pönalen wegen des Überschreitens bestimmter Verspätungsvorgaben bezahlen zu müssen und möchte wissen, ob hier gegengesteuert wird. Seines Erachtens verkommt der Fahrplan zum reinen Selbstzweck, wenn zum Aufholen von Verspätungen das eigentliche Ziel des SPNV, nämlich Fahrgäste vom Start- zum Zielbahnhof zu befördern, aufgegeben wird.  Abschließend bittet Karmasin die BEG, sich im Interesse der Fahrgäste für besser geeignete Maßnahmen zur Minimierung von Betriebsstörungen einzusetzen und regt mehr Pufferzeiten und Ersatzfahrzeuge an. Hier könnte auf ältere ET420-Züge zurückgegriffen werden. Diese dürfen zwar nicht den Stammstreckentunnel befahren, könnten bei Störfällen aber im Außenbereich, z.B. Richtung Pasing für Entlastung sorgen.
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