Dieses Baumhaus in Geiselbullach ist umstritten.
ak
Olching - Wer ist als Kind nicht auf einen Baum geklettert, oder hat mitgeholfen ein Ba umhaus, oder eine Plattform auf einem Baum zu bauen. Oder hat zumindest davon geträumt. Damals wie heute hat es Ärger gegeben, wenn man erwischt wurde, denn ein Baum ist eigentlich kein Spielplatz.
Stadtrat Hans Bieniek hat in der letzten Stadtratssitzung auf ein Baumhaus an der Amper hingewiesen. Mit diesem Thema muss sich nun die Stadt Olching als Sicherheitsbehörde befassen. Haben doch Kinder an der Amper in Geiselbullach Baumhäuser und Plattformen auf Bäumen errichtet. Was tun damit? Welche Gefahr geht davon aus? Müssen die Bauten entfernt werden? Wenn ja von wem?
Um hier Einschreiten zu können, muss erst mal geklärt werden, auf wessen Grund und Boden der Baum steht. Denn in erster Linie ist der Grundstückseigentümer für die Sicherheit auf seinem Grundstück zuständig. Bei öffentlichem Grund ist entweder die Kommune oder sogar das Land zuständig. Aber muss Sicherheit wahren immer heißen, Baumhäuser zu entfernen?
Was kann man tatsächlich unternehmen, um einen Unfall zu verhindern? Im Grunde genommen nicht sehr viel. Man kann ein Schild aufstellen, „Spielen auf dem Baum verboten, Eltern haften für ihre Kinder“. Aber das bringt auch juristisch nicht so viel, wie all die vermuten, die überall auf die Haftung der Eltern hinweisen. Grundsätzlich sind zwar die Eltern als Aufsichtspersonen für die Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich, aber sie haften für deren Taten nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Und 15-jährige Buben dürfen durchaus auch mal alleine durch die Amperauen strolchen, ohne dass die Eltern dadurch ihre Aufsichtspflicht verletzen würden.
Soll man nun die Baumhäuser entfernen? Nicht unbedingt! Denn wenn das Baumhaus oder die Plattform sicher gebaut ist, geht keine unmittelbare Gefahr davon aus. Wenn tatsächlich eine Gefahr gebannt werden muss, ist wieder zuerst der Verursacher, dann der Grundeigentümer und erst in letzter Reihe die Sicherheitsbehörde verantwortlich. Die kann dann eine Ersatzvornahme machen und muss sehen, von wem sie die Kosten erstattet bekommt. Da hat oft der Grundeigentümer Pech, denn er ist leichter ausfindig zu machen, als die tatsächlichen Verursacher.
Daher erst mal der gute Rat an die Eltern, wenn die Kinder schon ein Baumhaus bauen wollen, dann entweder auf dem eigenen Grundstück, oder den Grundstücksbesitzer fragen und dann aber für die Sicherheit der Kinder selbst sorgen. Eines ist klar, solange nichts passiert sind alle zufrieden und ganz besonders die Kinder, wenn aber was passiert sucht man nach einem  Schuldigen.
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