Das Landratsamt Starnberg macht darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison nicht gestattet ist
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Landkreis Starnberg - Mit den warmen Tagen lockt das schöne Wetter wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen. Aber nicht alle Besucher dürfen in die Erholungsgebiete. Das Landratsamt Starnberg macht auch dieses Jahr wieder darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt ist. Das Hundeverbot für den Rieder Wald wurde aufgehoben. Dieses Verbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee und Wartaweil sowie Pilsensee-Ost. Hunde dürfen in den Erholungsgebieten auch nicht an der Leine mitgenommen werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist nach dem heutigen Kreistagsbeschluss der Rieder Wald am Ammersee, für dieses Gebiet wird dennoch empfohlen, die  Hunde zum Schutz der Wildtiere angeleint zu lassen.

„Damit die Erholungsgebiete auch weiterhin ihrem Namen gerecht werden können, möchten wir darauf hinweisen, dass das Grillen nicht erlaubt ist. Besucher bitten wir auch um Verständnis dafür, auf die Fütterung von Wasservögeln zu verzichten“, so Sieglinde Schlepp von der Unteren Naturschutzbehörde. Um die Sicherheit und Ordnung in den Erholungsgebieten weiterhin aufrecht zu erhalten, wird ein Sicherheitsdienst auch in diesem Sommer wieder kontrollieren. Das Aufsichtspersonal kann Personen von den Erholungsgebieten verweisen. Es kann außerdem bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung die Personalien aufnehmen und an das Landratsamt melden. Immerhin handelt es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
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