So können Arbeitgeber ihre Beschäftigten noch besser fördern und zugleich etwas für die Umwelt tun
MVG
Landkreis - Eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes macht es möglich: Ab dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitnehmer den finanziellen Vorteil, den sie aus einem Jobticket ziehen, das ihnen zusätzlich zum Arbeitslohn vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, nicht mehr versteuern. Auch der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) bietet Firmen, Behörden und Verbänden die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter/innen im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements mit einem MVV-Abonnement zu unterstützen – künftig einkommenssteuer- und sozialversicherungsfrei. So können Arbeitgeber leicht einen guten Beitrag leisten, mehr Menschen zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu bewegen. Das schont die Umwelt und entlastet die staugeplagten Innenstädte.
 
Im MVV-Verbundraum sind die meisten Unternehmen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Hier lohnt es sich, über ein Jobticket nachzudenken, das im MVV „IsarCardJob“ genannt wird. Firmen, die einen Vertrag zur Abnahme von 100 oder mehr Jobtickets pro Jahr abschließen, erhalten einen zusätzlichen Rabatt von fünf Prozent auf den regulären IsarCardAbo-Preis. Ab 1.000 abgenommenen Abonnements sinkt der Preis sogar um zehn Prozent. Die IsarCardJob, eine persönliche Zeitkarte mit allen damit verbundenen Vorzügen, gilt auch in der Freizeit. Und auch diese Freizeitfahrten sind künftig steuerfrei: Das neue Steuergesetz sieht diese Steuerfreiheit nicht nur für Wegstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sondern auch für private Fahrten mit einem ÖPNV-Ticket vor, das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
 
Natürlich können sich auch kleinere Firmen und Verbände, die weniger als 100 Tickets abnehmen möchten, für ihre Mitarbeiter/innen engagieren. Zum einen können sich mehrere Unternehmen zum Erwerb der IsarCardJob zusammenschließen – bei einer Abwicklung aus einer Hand können so auch deren Beschäftigte profitieren. Zum anderen ist das reguläre IsarCardAbo auch in kleineren Mengen in den Abocentern der Deutschen Bahn (E-Mail-Kontakt: abo-mvv@bahn.de) und der MVG (E-Mail-Kontakt: abocenter@mvg.swm.de) erhältlich. Bei jährlicher Zahlung fährt der Fahrgast hier zwölf Monate – bezahlt aber nur neuneinhalb Monate.
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