– Dass durch die Verbreitung des Corona-Virus etliche Einschränkungen hingenommen werden müssen, sei nachvollziehbar, sagt Manfred Herz. Doch nicht immer seien die Auflagen logisch. Sowohl der Gewerbereferent der Gemeinde Gilching wie auch der Gemeinderat der Freien Wähler, Matthias Vilsmayer, wandten sich jetzt an die Bayerische Staatsregierung.
Eine krasse Wettbewerbsverzerrung finde unter anderem in den Bereichen Gärtnereien, Spielzeugläden sowie Baumärkte statt.
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Gilching – Dass durch die Verbreitung des Corona-Virus etliche Einschränkungen hingenommen werden müssen, sei nachvollziehbar, sagt Manfred Herz. Doch nicht immer seien die Auflagen logisch. Sowohl der Gewerbereferent der Gemeinde Gilching wie auch der Gemeinderat der Freien Wähler, Matthias Vilsmayer, wandten sich jetzt an die Bayerische Staatsregierung.

„Für uns alle ist die jetzige Situation neu, weshalb auch Fehler gemacht werden dürfen. Sobald aber feststeht, dass eine Auflage keinen Sinn macht, im Gegenteil sogar Existenzen vernichtet, sollte nachgebessert werden“, sagt Manfred Herz. Eine krasse Wettbewerbsverzerrung finde unter anderem in den Bereichen Gärtnereien, Spielzeugläden sowie Baumärkte statt. Am Beispiel Gilching zählt Herz auf, dass es einen einzigen Spielzeugladen gibt, der schließen musste. „Gleichzeitig aber gibt es drei Drogeriemärkte, die unter anderem eine gut sortierte Spielzeugabteilung haben. Dort befinden sich im Laden weit mehr Menschen, als es beim Spielzeugladen der Fall wäre. Warum kann dieser nicht mit der Auflage, nur zwei bis drei Kunden einzulassen, öffnen?“

Gleiches gelte für die drei Baumärkte im Landkreis, je ein Hobbyland in Herrsching und Gilching sowie ein Hagebau in Starnberg. „Bis auf Bayern, Sachsen und Niedersachsen dürfen Baumärkte in ganz Deutschland geöffnet haben. Gerade jetzt wäre es wichtig, dass Menschen, die möglichst zu Hause bleiben sollen, einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen. Um ihre Wohnung oder Möbel neu zu streichen, brauchen sie Farbe. Aber auch Werkzeuge für die Gartenarbeiten oder neue Gartenmöbel wären derzeit Produkte, die im Baumarkt gesucht  würden.“ Was Herz ärgert, ist insbesondere, dass in den Lebensmitteln-Discountern dies alles angeboten, extrem beworben  und auch verkauft werden darf. „Dabei können die großen Läden zwar darauf achten, dass die Abstandsregeln an der Kasse eingehalten werden, wie es aber zwischen der Verkaufs-Regale aussieht, steht auf einem anderen Blatt. Dabei wäre in den kleineren Geschäften eine weit bessere Kontrolle möglich.“

Herz hat sich mittlerweile an die Starnberger CSU-Landtagsabgeordnete Ute Eilig-Hüting mit dem Auftrag gewandt, die Klagen der heimischen Wirtschaft an Ministerpräsident Markus Söder weiterzugeben und zu versuchen, eine Lockerung zu erreichen. Mit gleichem Ansinnen wandte sich Matthias Vilsmayer von den Freien Wählern an seinen Landtagsabgeordneten und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. In einem offenen Brief kritisiert der Gilchinger Gemeinderat ebenfalls die Ungleichbehandlung. Als Schildbürgerstreich werte er unter anderem ein Einkaufserlebnis, dass ihm doch zu denken gab. „Ich war im Tulpenfeld an der Autobahn und durfte Tulpen als Schnittblumen kaufen. Eine Vielzahl von Topfpflanzen aber musste der Betreiber wegräumen, weil es sich um Gärtnereibedarf handelt und dieser nicht verkauft werden darf, weil Gärtnereien schließen mussten.“ Das verstehe noch einer, kritisiert Vilsmayer. „Unweit in Supermärkten und Großmärkten nämlich dürfen Topfpflanzen jeglicher Art und unbegrenzt verkauft werden.“ Vilsmayers dringender Appell an Aiwanger lautet nun: „Es gibt eine Reihe weiterer Beispiele. Bitte bringt endlich mehr Klarheit in die Regelungen und lockert baldmöglichst die Öffnungszeiten für Gewerbetreibende, die unter der Wettbewerbsverzerrung um ihre Existenz bangen müssen. Bürger wie Gewerbetreibenden sind mündig genug und auch sensibilisiert, die Regeln einzuhalten“.  LeniLehmann

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