Anneliese Köbele vom Landratsamt übergibt Horst Schmieber das begehrte Kennzeichen
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Landkreis - Ab sofort gibt es ein spezielles Nummernschild für Elektrofahrzeuge. Der BürgerService des Landratsamtes hat bereits das erste E-Kennzeichen für den Landkreis Starnberg ausgegeben. Fahrer von Elektroautos können seit 28. September ein Nummernschild mit einem „E“ beantragen. Der zusätzliche Buchstabe wird im Anschluss an die Zahlen in die Blechtafel eingeprägt. Sofern die jeweilige Kommune oder Straßenverkehrsbehörde die entsprechenden Voraussetzungen schafft kommen die Halter dann in den Genuss verschiedener Privilegien. Beispielsweise wären Regelungen zu gebührenfreiem Parken, die Nutzung eigens für Busse eingerichtete Fahrspuren oder auch Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen möglich.
Grundlage für die Neuregelung ist das im Juni 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Hierunter fallen die reinen Batterieelektro- sowie Brennstoffzellenfahrzeuge ebenso wie von außen aufladbare Hybridautos. Zu erfüllen sind außerdem ein Grenzwert von 50 Gramm beim Kohlendioxidausstoß pro gefahrenen Kilometer und eine Reichweite des Elektroantriebs von mindestens 30 Kilometern. Diese Mindestreichweite gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2017 erstmals zugelassenen werden. Ab 2018 beträgt die Mindestreichweite 40 Kilometer. Angaben hierüber enthält in der Regel die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) des jeweiligen Fahrzeugs. Fragen zum neuen Kennzeichen bekommen Sie in der Zulassungsstelle im Landratsamt Starnberg unter 08151/148 - 148.












 
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