
Die Chronologie der Geschehnisse stellt sich wie folgt dar: Am 19. September vergaß eine 76-jährige Frau aus Germering ihre Tasche in einem Lokal im neuen Germeringer Einkaufszentrum. In dieser Tasche befand ihr Geldbeutel mit sämtlichen Ausweisdokumenten, ihrer EC- und Kreditkarte. Darüber hinaus blieb in der Tasche auch ein nagelneues iPhone 5 im Wert von rund 650 Euro zurück. Die Frau bemerkte den Verlust zwar relativ bald, aber ihre Tasche war in dem Lokal nicht mehr auffindbar. Obwohl die Frau sämtliche Karten relativ zeitnah sperren ließ, konnte sie auf ihrem Kontoauszug sehen, dass mit den beiden Karten unmittelbar nach ihrem Verschwinden fleißig eingekauft wurde.
Als sie die Unterschlagung bei der Germeringer Polizei anzeigte, sichtete der sachbearbeitende Beamte sämtliche Videoaufzeichnungen aus dem Germeringer Einkaufszentrum vom Tattag. Auf den Videoaufzeichnungen konnte der Polizist erkennen, wie ein Unbekannter die Tasche der Anzeigeerstatterin an sich nahm, der vorher mit zwei Frauen das GEP verlassen hatte. Er konnte eine dieser Frauen als diejenige erkennen, die am 19. September bei einer Bank versucht hatte, 1.000 Euro abzuheben.
Dann kam dem ermittelnden Polizist der Kommissar Zufall zu Hilfe, als er mit einer Kollegin zu einem Unfall in Germering gerufen wurde. Er erkannte eine der Unfallbeteiligten, eine 28-jährige Serbin aus Germering, umgehend als die „verhinderte Geldabheberin“. Zudem fiel dem Kollegen sofort auf, dass diese 28-jährige Frau mit dem unterschlagenem schwarzen iPhone 5 der Anzeigenerstatterin, das sich in einer auffälligen türkisfarbenen Hülle befand, ungeniert in seiner Gegenwart telefonierte.
Nachdem die Personalien der 28-jährigen Serbin feststanden, war es polizeiliche Routine, ihren 31-jährigen Mann und ihre 38-jährige Komplizin, die ebenfalls mit den Karten auf Einkaufstour gegangen war, zu identifizieren. Daraufhin wurden über die Staatsanwaltschaft München II beim Amtsgericht München Beschlüsse zur Durchsuchung ihrer Wohnung und der ihrer ebenfalls in Germering wohnhaften Komplizin beantragt. Bei den anschließend durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen, konnten nahezu sämtliche illegal eingekaufte Waren sowie das unterschlagene iPhone 5 und der Geldbeutel der 76-jährigen Geschädigten beschlagnahmt werden. Unter den beschlagnahmten Gegenständen befanden sich unter anderem eine Mikrowelle, eine Kaffeemaschine, mehrere SIM-Karten sowie diverse Kopfkissen aus einem Möbelhaus und zwei Paar hochwertige Sportschuhe.