Es trifft wahrscheinlich vor allem das Sportzentrum III, die Eishalle und diverse kulturelle Einrichtungen
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 Fürstenfeldbruck - Mit Bescheid vom 21.03.2018, eingegangen bei der Stadt am 26.03.2018, wurde der Haushalt der Stadt Fürstenfeldbruck für das Jahr 2018 mit einer starken Einschränkung genehmigt. Sehr enttäuscht zeigt sich Oberbürgermeister Erich Raff darüber, dass die für das Haushaltsjahr 2018 und die zukünftigen Jahre geplanten Investitionen in Höhe von 23.805.000 Euro auf 16.605.000 Euro gekürzt wurden. Bei den nicht genehmigten 7,2 Millionen Euro handelt es sich um den Zuschuss für das geplante Sportzentrum III, laut der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle eine freiwillige Leistung. Da die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt in den kommenden Haushaltsjahren des Finanzplanungszeitraums als gefährdet angesehen wird, seien derartige Leistungen nicht genehmigungsfähig. Vor allem, „wenn in dem Bereich Sport und Kultur bereits Einrichtungen vorhanden sind".

Aus Sicht der Stadt wird damit nicht nur in die Planungen hinsichtlich Sportzentrum III, Eishalle und kulturelle Einrichtungen, sondern darüber hinaus in die Hoheit der Stadt für die weitere Entwicklung Fürstenfeldbrucks eingegriffen. Derzeit wird der Bescheid der Kommunalaufsicht in der Stadtverwaltung überprüft. Es sind nochmalige Gespräche mit dem Landratsamt angedacht, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, die aber die Möglichkeit beinhalten muss, weiterhin in freiwillige Leistungen zu investieren. Dem Haupt- und Finanzausschuss soll die Angelegenheit im April zur Beratung vorgelegt werden. Sollte kein Konsens mit dem Landratsamt gefunden werden, wird sich die Stadt die Einlegung von Rechtsmitteln vorbehalten müssen.
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