
Landkreis – Laut Pressemitteilung des BRK Kreisverbands Fürstenfeldbruck führte man in den Kalenderwochen 14 bis 16 nahezu ausschließlich Erstimpfungen im Impfzentrum durch. Zudem wurden die Abstände für die Zweitimpfungen verlängert, mit der Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission), den Impfstoff bei der Zweitimpfung nach einer ersten Dosis AstraZeneca bei den unter 60-Jährigen zu ändern.
Die Folgeimpfungen nach der Erstimpfung mit AstraZeneca werden für über 60-Jährige im Impfzentrum auch weiterhin mit AstraZeneca durchgeführt. Für die Zweitimpfungen nach der Erstimpfung mit AstraZeneca für unter 60-Jährige steht wahlweise ebenso der mRNA-Impfstoff von Moderna zur Verfügung. Diese Faktoren führen nun dazu, dass die gelieferte Menge an Impfstoff für Zweitimpfungen reserviert ist. „Leider können wir aufgrund der geringen Impfstoff-Lieferung nicht so viele Erstimpfungen anbieten, wie wir das gerne möchten und könnten“, bedauert Lena Deininger, die Verwaltungsleiterin des Impfzentrums. „Dies wird auch eine Auswirkung auf die Erstimpfquote haben. Andererseits können so viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis nun auch ihren vollständigen Impfschutz erhalten“, erklärt Deininger weiter.
Weiterhin ist es möglich, Erstimpfungen in den Arztpraxen durchzuführen. Es wird in diesem Zusammenhang nochmals darum gebeten, die Daten im Impfportal BayIMCO zu löschen, wenn die Corona-Impfung in einer Arztpraxis erfolgte. Nur auf diese Weise könne man zügig im Impfzentrum arbeiten und Termine für Impfwillige vereinbaren.
Zusätzlich wird derzeit von Systemfehlern in der BayIMCO Software berichtet. So bekämen einige Bürger, die bereits einen Zweittermin erhalten haben, die Nachricht, dass dieser Termin gelöscht wurde. Das BRK möchte vielmehr darauf hinweisen, dass alle vereinbarten Zweittermine so stattfinden werden, wie ursprünglich vereinbart. Dazu brauchen die Impflinge lediglich ihren Impfausweis und die Dokumentation mitzubringen. Der Termin bleibt weiterhin reserviert, und es muss kein neuer vereinbart werden. Dabei ist der zeitliche Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung fest geregelt. Eine Abweisung vom vorgeschriebenen Abstand ist nicht vorgesehen; eine terminliche Verschiebung kann nur bei einem Nachweis aus triftigen medizinischen oder beruflichen Gründen erfolgen. Eine geplante Urlaubsreise ist beispielsweise kein ausreichender Grund. Auch werden derzeit generell Anfragen nach Drittimpfungen abgelehnt. red