Das Bayerische Rote Kreuz  wird zusammen mit dem Malteser Hilfsdienst im Rahmen einer Weihnachtsaktion an Heiligabend und an den beiden Weihnachtsfeiertagen Corona-Testungen für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung anbieten.
- Das Bayerische Rote Kreuz wird zusammen mit dem Malteser Hilfsdienst im Rahmen einer Weihnachtsaktion an Heiligabend und an den beiden Weihnachtsfeiertagen Corona-Testungen für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen anbieten.
pixabay/Symbolbild

Landkreis - Das Bayerische Rote Kreuz  wird zusammen mit dem Malteser Hilfsdienst im Rahmen einer Weihnachtsaktion an Heiligabend und an den beiden Weihnachtsfeiertagen Corona-Testungen für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung anbieten. Die dafür erforderlichen Antigen-Schnelltests werden vom Freistaat Bayern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das bayernweite Angebot der Hilfsorganisationen unter Federführung des BRK richtet sich an Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden.

 Die Ehrenamtlichen der Malteser im Landkreis Fürstenfeldbruck bieten gegenüber der Corona-Teststation in Germering, Kerschensteiner Straße 147a, zusätzlich Covid-19 Schnelltests für Besucher von Alten- und Pflegeheimen an. Für die Schnelltests sind folgende Zeiten vorgesehen:

23.12. 10-18 Uhr

24.12. 8-14 Uhr

25.12. keine Testungen

26.12. 9-17 Uhr

 Das Bayerische Rote Kreuz ist mit an folgenden Stationen im Landkreis vertreten:

Kreisverband Fürstenfeldbruck, Dachauer Str. 35

Mammendorf, Wasserwacht Station

Olching, Zur Heupresse 4, Parkplätze am Bahnhof

Germering, Dorfstr. 6,  BRK Haus

Jeweils vom 24.-26.12. von 10 – 14 Uhr 

Gesundheitsministerin Huml betonte: "Wir müssen insbesondere die pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung in den Alten- und Pflegeeinrichtungen und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden, vor einer Infektion mit dem lebensgefährlichen Coronavirus schützen! Damit diese Menschen aber gerade auch an Weihnachten während des Lockdowns von ihren Angehörigen besucht werden können, haben wir uns für strenge Schutzmaßnahmen entschlossen, wie etwa das Vorlegen eines negativen Coronatests oder das Tragen einer FFP2-Maske."

 Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV; https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/) sieht vor, dass vor Besuchen in vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Altenheimen und Seniorenresidenzen ein negatives Testergebnis vorzulegen ist. Dabei darf das Testergebnis bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als drei Tage sein. Vom 25. bis 27. Dezember 2020 erhalten die Testergebnisse je 24 weitere Stunden an Gültigkeit: Antigen-Schnelltests sind 72 Stunden und PCR-Tests vier Tage gültig.

 Ministerin Huml ergänzte: "Wir bitten die Angehörigen, sich rechtzeitig vor einem Heimbesuch für einen Corona-Test anzumelden. Die 11. BayIfSMV räumt die Möglichkeit ein, auch vor Heiligabend, beispielsweise beim Hausarzt, einen PCR-Tests durchzuführen, der dann drei Tage gültig ist." Besucher, die sich im Rahmen dieser Weihnachtsaktion testen lassen möchten, müssen eine Bestätigung vorweisen, dass ihr Angehöriger in einer entsprechenden Alten-, Pflege- oder Behinderteneinrichtung untergebracht ist. Ausreichend hierfür ist eine Bestätigung der jeweiligen Einrichtung, dass ein Besuch eines Pflegebedürftigen geplant ist. Den Einrichtungen wird hierfür ein Formblatt zur Verfügung gestellt, das genutzt werden kann.

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