Aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern für das aktuelle Wochenende vom 7. bis 9. Juli 2023 erneut Maßnahmen zur Luftbeobachtung angeordnet, die bis zum Sonntag sukzessive auf ganz Oberbayern ausgeweitet werden.
Aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern für das aktuelle Wochenende vom 7. bis 9. Juli 2023 erneut Maßnahmen zur Luftbeobachtung angeordnet, die bis zum Sonntag sukzessive auf ganz Oberbayern ausgeweitet werden
Franz W./pixabay.com

Landkreis - Aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern für das aktuelle Wochenende vom 7. bis 9. Juli 2023 erneut Maßnahmen zur Luftbeobachtung angeordnet, die bis zum Sonntag sukzessive auf ganz Oberbayern ausgeweitet werden. Die Beobachtungsflüge finden am heutigen Freitag, 7. Juli zunächst im westlichen Oberbayern statt und werden am morgigen Samstag, 8. Juli auch auf die nördlichen oberbayerischen Landkreise ausgeweitet. Am Sonntag, 9. Juli wird schließlich der gesamte Regierungsbezirk beflogen.

Die Anordnungen zur Luftbeobachtung erfolgen in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen a.d.Ilm, das insoweit für ganz Oberbayern zuständig ist. Die Flieger starten von den Stützpunkten Eichstätt, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Oberpfaffenhofen (Lkr. Starnberg), Königsdorf (Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen), Erding, Mühldorf a.Inn und Ohlstadt (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) und erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Gebieten. Die Beobachtungsflüge finden jeweils am Nachmittag statt. Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für weite Bereiche Oberbayerns aktuell eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.

Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon 

  • kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder zu betreiben,
  • keine offenen Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben,
  • keine Bodendecken abzubrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen,
  • keine brennenden oder glimmenden Sachen wegzuwerfen und nicht zu rauchen.

Dies gilt auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind. Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst.de.

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