E-Roller dürfen in den Verkehrsmitteln im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund  in zusammengeklapptem Zustand mitgenommen werden. Mit dieser vorläufigen Regelung folgen die Verkehrsunternehmen im MVV einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen zur Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im ÖPNV.
E-Roller dürfen in den Verkehrsmitteln im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund in zusammengeklapptem Zustand mitgenommen werden.
MVG

Landkreis - E-Roller dürfen in den Verkehrsmitteln im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund  in zusammengeklapptem Zustand mitgenommen werden. Mit dieser vorläufigen Regelung folgen die Verkehrsunternehmen im MVV einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen zur Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im ÖPNV. In allen Verkehrsmitteln im MVV – S-Bahn, U-Bahn, Tram, Busse, MVV-Regionalbusverkehr, integrierte Regionalzüge – werden die kleinen Elektroflitzer in zusammengeklapptem Zustand künftig als „Sache“ behandelt und kostenlos transportiert. Der dazugehörige Akku muss fest im Gerät verbaut sein. Ein separates Ticket (etwa eine Fahrrad-Tageskarte) ist nicht nötig. Nicht zusammengeklappte bzw. nicht zusammenklappbare E-Roller sind von der Beförderung ausgeschlossen. Analog zu bestehenden Regelungen für andere Fortbewegungsmittel dürfen E-Roller in Bahnhöfen (inkl. Zwischengeschossen) und an Haltestellen nicht benutzt und auch dort nur zusammengeklappt transportiert werden.

Die Elektrotretroller werden laut § 11 der Beförderungsbedingungen des Verbundes als „Sache“ befördert, wenn dadurch die Ordnung und Sicherheit des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gestört werden. Die finale Entscheidung über die Mitnahme obliegt, wie auch bei der Beförderung aller anderen „Sachen“, dem Betriebspersonal. „Unsere Kunden wollen nicht nur von Haltestelle zu Haltestelle, sondern von A nach B. Für den Weg zum ÖPNV und von der Haltestelle zum Ziel können E-Roller eine gute Wahl sein. Deswegen setzen wir auf eine pragmatische Mitnahmeregelung: Zusammengeklappt nehmen wir die Flitzer mit. Ob das funktioniert, werden wir allerdings genau beobachten“, so Ingo Wortmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG). „Noch praktischer sind Mietroller, die nicht mit in Bus oder Bahn müssen. Hier streben wir auch Kooperationen mit Anbietern an, um deren E-Roller in unsere Mobilitätsplattform zu integrieren.“

„Alles, was dazu beiträgt, klimafreundliche Mobilität zu vernetzen, unterstützen wir gerne. Neue Angebote wie E-Roller helfen unseren Reisenden, leichter zum Bahnhof und zur S-Bahn zu kommen. In der S-Bahn sollten die E-Roller möglichst Platz schonend verstaut werden, damit sie andere Fahrgäste nicht beeinträchtigen“, sagt Heiko Büttner, Vorsitzender der Geschäftsleitung der S-Bahn München. „Sollten andere Fahrgäste durch die Beförderung der neuen Elektrotretroller beeinträchtigt werden, müssen wir natürlich reagieren und gegebenenfalls die Beförderungsbedingungen anpassen. E-Roller können aber eine sinnvolle Ergänzung zu den konventionellen öffentlichen Verkehrsmitteln sein – und wir stehen jeder neuen Form der Mobilität offen gegenüber“, so Rosenbusch.

Nachdem das Bundeskabinett Anfang April eine Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr verabschiedet hatte, stimmte Mitte Mai auch der Bundesrat zu, sodass ab dem morgigen 15. Juni 2019 elektrisch betriebene Tretroller legal unter bestimmten Voraussetzungen im öffentlichen Straßenraum unterwegs sein können.

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